Vor dem Hintergrund der geplanten Anhebung des Mindestlohns sollen Leiharbeiter mehr Geld erhalten. Die Tarifparteien einigten sich auf eine Anpassung der Entgelttarifverträge.
Die Tarifpartner in der Zeitarbeitsbranche haben sich angesichts der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns im Oktober auf neue Löhne geeinigt.
Wie der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) mitteilte, soll der tarifliche Mindestlohn für Leiharbeiter in der Entgeltgruppe 1 von derzeit 10,88 Euro auf 12,43 Euro ansteigen. In der Entgeltgruppe 2a steigt der Lohn demnach von 11,60 Euro auf 12,63 Euro, in der Entgeltgruppe 2b von 12,20 Euro auf 12,93 Euro.
Der Bundestag hat eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns beschlossen. Ab dem ersten Oktober sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mindestens 12 Euro pro Stunde verdienen.
Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit: Bis an die Schmerzgrenze
Der Verhandlungsführer der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ), Sven Kramer, sprach von einer "gigantischen Erhöhung des Eingangslohns bis an unsere Schmerzgrenzen". Er fügte hinzu:
Der Bundestag hatte Anfang Juni eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf zwölf Euro brutto pro Stunde beschlossen. Der Bundesrat gab wenige Tage später grünes Licht. Seit Jahresbeginn gilt eine gesetzliche Lohnuntergrenze von 9,82 Euro, zum 1. Juli steigt sie planmäßig auf 10,45 Euro.