Keine Entscheidung in Karlsruhe: Ein Eilantrag gegen das Beherbergungsverbot in Schleswig-Holstein wird als unzulässig abgewiesen.
Außenaufnahme des Bundesverfassungsgerichts. Archivbild Quelle: Uli Deck/dpa
Eine inhaltliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den umstrittenen Beherbergungsverboten in der Corona-Krise lässt weiter auf sich warten.
Kläger aus Tübingen, die in wenigen Tagen in Schleswig-Holstein Urlaub machen wollten, hatten einen Eilantrag gegen die Vorschriften in dem Bundesland eingereicht. Die Richter stuften diesen aber als unzulässig ein. Es fehlten erforderliche Darlegungen, wie das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe mitteilte.
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