Energiepreispauschale: „Im Septembergehalt“

    Energiepreispauschale: „Im Septembergehalt“

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    Energiepreispauschale: „Im Septembergehalt“

    „Die Erwerbstätigen müssen sich um nichts kümmern“, so Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler Deutschland. Stichtag sei der 1. September 2022.