Anonymer Hinweis zuvor: Warum konnte Philipp F. nicht gestoppt werden – Was passiert bei ZDFheute live?
Nach dem Amoklauf in einer Kirche der Zeugen Jehovas in Hamburg sind das Entsetzen und die Trauer groß. Der mutmaßliche Täter Philipp F. – selber ehemaliges Mitglied der Gemeinde – tötete sieben Menschen eher er sich selbst erschoss.
Besonders schockierend: Gegen den registrierten Sportschützen F. ging im Januar ein anonymer Hinweis vor einer psychischen Erkrankung und Wut auf die Zeugen Jehovas bei der Waffenbehörde ein. Bei einer unangekündigten Kontrolle seiner Wohnung im Februar stellten die Beamten aber außer eines einzelnen Projektils außerhalb des Waffentresors keine Verstöße gegen das Waffenrecht fest.
Warum konnte die Tat nicht verhindert werden? Muss die geplante Änderung des Waffengesetzes noch einmal verschärft werden? Darüber diskutiert ZDFheute live mit dem ehemaligen Kriminalhauptkommissar und SPD-Politiker Sebastian Fiedler sowie ZDF-Rechtsexperte Jan Henrich.
Diskussionen über schärfere Waffengesetze in Deutschland
Um Amokläufe und Terroranschläge in Zukunft zu verhindern, diskutiert die Politik immer wieder über eine Verschärfung des Waffenrechts. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) setzte sich wegen zwei völlig unterschiedlicher Ereignisse mit dem deutschen Waffenrecht auseinander: Aufgrund der Silvesterkrawalle in Berlin will Faeser den Zugang zu Schreckschusswaffen erschweren, wegen der Razzia im Reichsbürgermilieu plant die Innenministerin, den Privatbesitz halbautomatischer Waffen zu beschränken. In der Ampel-Koalition werden die Vorstöße Faesers kontrovers diskutiert. Die FDP ist gegen eine Reform des Waffenrechts und spricht sich stattdessen dafür aus, geltendes Recht durchzusetzen.
Zuletzt verschärft wurde das das deutsche Waffengesetz im September 2020 – als Folge der islamistischen Terroranschläge von Paris 2015. Seitdem wird die Besitzberechtigung von Waffen alle fünf Jahre von der Waffenbehörde überprüft. Der Bedürfnisnachweis für Sportschützen hingegen wurde erleichtert: Zehn Jahre nach Ausstellung der Erlaubnis benötigen sie keine Schießnachweise mehr, es reicht eine Mitgliedsbescheinigung des Schießsportvereins. Bei Jägern genügt weiterhin die Vorlage eines Jagdscheins. Neu ist seit 2020, dass vor Ausstellung eines Waffenscheins mit dem Verfassungsschutz abgesprochen wird, ob der Antragsteller auffällig geworden ist („Regelabfrage“).
Auch diese Amokläufe schockierten Deutschland
Ähnliche Ereignisse wie in Hamburg gab es in den letzten Jahrzehnten häufiger in Deutschland. Auch nach den Schießereien am Olympia-Einkaufszentrum in München 2016 oder an der Uni Heidelberg 2022 diskutierten Politik und Öffentlichkeit darüber, inwieweit der Zugang zu Schusswaffen für psychisch Kranke effektiver kontrolliert werden kann. Gleiches gilt für die Amokläufe an Schulen in Erfurt 2002 oder in Winnenden 2009. In diesen beiden Fällen waren die Täter Teenager.
Mit Material von ZDF, dpa, afp und Reuters.
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