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VW-Skandal betrifft möglicherweise weitere Hersteller

Experten: Verdacht auf unzulässige Abschalteinrichtung

Die Frontal21-Dokumentation geht der Frage nach, ob auch andere Autobauer in den Abgasskandal verstrickt sind und warum die Behörden nicht rechtzeitig eingeschritten sind.

Auch Fahrzeuge von BMW, Mercedes und Renault stehen im Verdacht, unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut zu haben, die wie bei VW zu hohen Stickoxidemissionen auf der Straße führen. Zu dieser Ansicht kommen Automobilexperten und Juristen angesichts von Abgasmessungen im Auftrag des ZDF-Magazins Frontal21.

"Das würde bedeuten, dass eben dieser Skandal die gesamte Automobilindustrie und nicht nur VW durchzieht", sagt Professor Kai Borgeest vom Zentrum für KFZ-Elektronik und Verbrennungsmotoren der Hochschule Aschaffenburg. Bis auf VW bestreiten alle Autobauer die Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen.

Stichprobe zum Emissionsverhalten von Diesel-Pkw

Die Messungen hatte die Abgasprüfstelle der Berner Fachhochschule im Auftrag von Frontal21 an vier Diesel-Pkw der Marken VW, BMW, Mercedes und Renault vorgenommen. Dabei stellte sich heraus, dass alle vier Fahrzeuge bei gleicher Fahrweise auf der Straße viel mehr Stickoxide erzeugten als bei demselben Fahrzyklus im offiziellen Labortest und damit die gesetzlichen Grenzwerte um ein Mehrfaches überschritten.

In der ZDF-Stichprobe war das Emissionsverhalten eines BMW 320d, eines Mercedes C200CDI und eines Renault Laguna dCi mit dem eines VW Passat 2.0 TDI verglichen worden, der eine unzulässige Abschalteinrichtung hat. "Das Emissionsverhalten ist anders als vorher. Das heißt, es muss irgendein Parameter erfasst worden sein, der dann zu einem veränderten Emissionsverhalten geführt hat. Und genau das ist unzulässig“, urteilt Martin Führ, Professor für öffentliches Recht an der Hochschule Darmstadt. Nach seiner Bewertung ist damit die gesetzliche Definition einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei den untersuchten Fahrzeugen erfüllt.

Gesetzliche Norm im Labor erfüllt

"Technisch ist denkbar, dass auch die anderen Hersteller, die getestet wurden, Abschaltvorrichtungen in unterschiedlicher Art und Weise verwendet haben", schließt Professor Borgeest aus den Ergebnissen der Stichprobe.

Alle Autos erfüllten bei dem offiziellen Abgas-Labortest in der Schweizer Prüfstelle die Abgasnorm Euro 5, die bei Stickoxiden (NOx) einen Grenzwert von 180 mg/km vorschreibt. Im Labortest wurde auf der Prüfstandsrolle der gesetzlich vorgeschriebene Neue Europäische Fahrzyklus (NEFZ) gefahren und dabei die Abgasemissionen gemessen. Der VW Passat stieß 127 mg/km NOx aus, BMW und Mercedes jeweils 154mg/km, der Renault Laguna 162 mg/km. Alle Autos erfüllten damit die gesetzliche Norm im Labor.

Messung der Abgasemissionen auf der Straße

Später fuhr derselbe Prüfstandfahrer der Schweizer Abgasprüfstelle denselben computerunterstützen Fahrzyklus NEFZ auf einem stillgelegten Flughafengelände und mit Begleitung durch ein Sicherungsfahrzeug auf einem verkehrsarmen Autobahnteilstück. Die Abgasemissionen wurden dabei – anders als im Labor – mit einem mobilen Messgerät, einem sogenannten PEMS ermittelt.

Nach Abzug der höchsten Messabweichungen zwischen Labormessgerät und PEMS lag der NOx-Wert für den VW Passat mit unzulässiger Abschalteinrichtung bei 471 mg/km NOx, dem 3,7-fachen des Laborwerts. Der NOx-Wert für den Mercedes betrug 420 mg/km, das 2,7-fache des Laborwerts. Der BMW emittierte 428mg/km, das 2,8-fache des Laborwerts. Der NOx-Wert für den Renault Laguna betrug 1.067 mg/km, das 6,6-fache des Laborwerts.

Autobauer dementieren

Frontal21 hat die Autobauer um Erklärung gebeten. VW kritisiert ebenso wie Daimler und BMW den Testaufbau und hält die Messergebnisse im Labor und auf der Straße für nicht vergleichbar. So herrschten auf der Straße andere Bedingungen als im Labor, so VW. Es gebe „Luftdruckveränderungen, Wetterverhältnisse oder unterschiedliche Fahrbahnbeschaffenheit“. Auf die Frage, inwiefern die Abschaltsoftware für die hohe Abweichung verantwortlich ist, gibt VW keine eindeutige Antwort.

Daimler erklärt gegenüber dem ZDF, keine unzulässige Abschalteinrichtung zu verwenden: "Wie bereits mehrfach erklärt, kommt ein Defeat Device, sprich eine Funktion, die die Wirksamkeit der Abgasnachbehandlung unzulässig einschränkt, bei Mercedes-Benz nicht zum Einsatz."Auch BMW bestreitet den Verdacht und erklärt schriftlich: "Bei der BMW-Group wird nicht manipuliert und wir halten uns (…) an die gesetzlichen Vorgaben." "Renault täuscht nicht", stellt Renault gegenüber Frontal21 fest. Weiter heißt es: "Unsere Fahrzeuge verfügen über keinerlei zusätzliche Vorrichtung, um Vorschriften zu umgehen. Renault respektiert die Vorschriften." Das Bundesverkehrsministerium wollte auf Nachfrage von Frontal21 zu den auffälligen Ergebnissen der Abgasmessungen keine Stellung nehmen.

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