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Gangroboter nur für wenige

Wenn die Kasse nicht zahlt

Therapie mit Gangroboter
von Eleni Klotsikas

Sogenannte Gangroboter, mit denen Schlaganfall-Patienten wieder laufen lernen können, gelten als nicht anerkannte Heilmittel durch den Gemeinsamen Bundesausschuss. Gesetzliche Krankenkassen bezahlen diese Therapien deshalb nicht.

Datum:
09.07.2019
Verfügbarkeit:
Video leider nicht mehr verfügbar

Sie argumentieren: Die Überlegenheit des Einsatzes gegenüber konventioneller Physiotherapie sei nicht mit "hinreichender Evidenz" belegt. Die Techniker Krankenkasse beispielsweise beruft sich dabei auf Analysen von Jan Mehrholz, Professor für Physiotherapie an der SRH Hochschule für Gesundheit. Gegenüber "Frontal 21" äußert sich der Wissenschaftler überrascht: "Unsere Analysen zeigen eindeutig, dass jede siebte Gehbehinderung nach Schlaganfall vermeidbar wäre." Das bedeute, dass eigentlich viel mehr Patienten nach einem Schlaganfall mobil sein könnten, wenn man mit diesen Geräten arbeiten würde, erklärt Mehrholz.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung dagegen zahlt diese moderne Form der Hightech-Rehabilitation - auch bei chronisch kranken Patienten. Sie profitiert davon, wenn ihre Patienten wieder mehr Selbstständigkeit erlangen können. Den Krankenkassen aber fehle der ökonomische Anreiz, in teure Reha-Maßnahmen zu investieren, denn letztlich ziehe daraus die Pflegeversicherung einen Nutzen, kritisieren Gesundheitsökonomen.

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