Sie sind hier:

Das München-Attentat

Amoklauf oder rechter Terror?

Olympia-Einkaufszentrum in München
von Jutta Sonnewald

Was wusste der Waffenhändler Philipp K. von den Anschlagsplänen des Attentäters David Sonboly, der im Juli 2016 am Münchener Olympia-Einkaufszentrum neun, vor allem junge Menschen mit Migrationshintergrund erschossen hat?

Datum:
07.11.2017
Verfügbarkeit:
Video leider nicht mehr verfügbar

Der Angeklagte hat dem 18-jährigen Täter, der aus einer rassistischen und rechtsextremen Motivation gehandelt haben soll,  im Darknet die Tatwaffe samt Munition verkauft.  Für die Übergabe trafen sich die beiden zweimal persönlich.  Wegen solcher illegalen Waffendelikte muss sich der Neonazi Philipp K. seit Ende August 2017 vor dem Münchner Landgericht verantworten. Darüber hinaus ist er wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Eine Vorsatztat hat die Staatsanwaltschaft von Anfang an ausgeschlossen.

Doch der Anwalt der Nebenklage, Yavuz Narin, der in diesem Prozess mehrere Angehörige von Opfern vertritt, ist überzeugt, dass es bereits jetzt schon genügend Beweise für eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord gibt: Mehrere Zeugen haben den Angeklagten schwer belastet. So soll Philipp K.  gewusst haben, dass Sonboly in München "Kanaken abknallen" wolle. Darüber hinaus soll der Waffendealer ihm sogar Tipps gegeben haben, wie man mit einer Schusswaffe schneller durchziehen könne, so ein Zeuge gegenüber "Frontal 21".

Narin und andere Nebenklagevertreter kämpfen für eine umfassende Aufklärung.  Sie haben in den vergangenen Monaten mehrfach beantragt, weitere Zeugen zu hören und weitere Beweismittel im Prozess zuzulassen, die belegen könnten, dass Philipp K. von den Anschlagsplänen in München wusste. Doch das Gericht lehnte alle Anträge ab.

Frontal 21 geht der Frage nach, ob das München-Attentat der Amoklauf eines psychisch kranken Täters oder ein rechter Terroranschlag war - und was der angeklagte Waffenhändler vor der Tat wusste.

Zur Merkliste hinzugefügt Merken beendet Bewertet! Bewertung entfernt Zur Merkliste hinzugefügt Merken beendet Embed-Code kopieren HTML-Code zum Einbetten des Videos in der Zwischenablage gespeichert.
Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen des ZDF.

Sie haben sich mit diesem Gerät ausgeloggt.

Sie haben sich von einem anderen Gerät aus ausgeloggt, Sie werden automatisch ausgeloggt.

Ihr Account wurde gelöscht, Sie werden automatisch ausgeloggt.

Um Sendungen mit einer Altersbeschränkung zu jeder Tageszeit anzuschauen, kannst du jetzt eine Altersprüfung durchführen. Dafür benötigst du dein Ausweisdokument.

Zur Altersprüfung

Du bist dabei, den Kinderbereich zu verlassen. Möchtest du das wirklich?

Wenn du den Kinderbereich verlässt, bewegst du dich mit dem Profil deiner Eltern in der ZDFmediathek.

Du wechselst in den Kinderbereich und bewegst dich mit deinem Kinderprofil weiter.

An dieser Stelle würden wir dir gerne die Datenschutzeinstellungen anzeigen. Entweder hast du einen Ad-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiviert, welcher dies verhindert, oder deine Internetverbindung ist derzeit gestört. Falls du die Datenschutzeinstellungen sehen und bearbeiten möchtest, prüfe, ob ein Ad-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiv ist und schalte es aus. So lange werden die standardmäßigen Einstellungen bei der Nutzung der ZDFmediathek verwendet. Dies bedeutet, das die Kategorien "Erforderlich" und "Erforderliche Erfolgsmessung" zugelassen sind. Weitere Details erfährst du in unserer Datenschutzerklärung.

An dieser Stelle würden wir dir gerne die Datenschutzeinstellungen anzeigen. Möglicherweise hast du einen Ad/Script/CSS/Cookiebanner-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiviert, welcher dies verhindert. Falls du die Webseite ohne Einschränkungen nutzen möchtest, prüfe, ob ein Plugin oder ähnliches in deinem Browser aktiv ist und schalte es aus.