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Hessischer Verfassungsschutzmitarbeiter soll im NSU-Prozess aussagen

Frontal 21 berichtete gemeinsam mit der „Frankfurt Rundschau“ über einen bislang unbekannten V-Mann des hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz, der bei einem Neonazi-Konzert im September 1996 Beate Zschäpe und ihren Begleiter Thomas S. fotografiert hatte.

Frontal 21-Beitrag vom 22. Juni 2017

Verfassungsschutzbeamter Andreas Temme bei Sitzung vor hessischem NSU-Untersuchungsausschuss

frontal - NSU-Aufklärung in Hessen 

Verfassungsschutz im Zwielicht

Der V-Mann war den NSU-Untersuchungsausschüssen in Bund und Ländern jahrelang verschwiegen worden. Auf die Frage, wer der Zuträger des hessischen Verfassungsschutzes war, der schon früh Kontakte zum späteren NSU-Umfeld hatte, erklärte die Verfassungsschutzbeamtin Dr. Iris Pilling im hessischen NSU-Untersuchungsausschuss, der Geheimdienst habe „Lichtbilder von einem Konzert gefunden…, wo wir die Quelle nicht mehr benennen konnten. Das war eines der Defizite.“ In den Akten sei „nicht dokumentiert, von welcher Quelle diese Fotografien aus den Neunzigerjahren stammten.“ Der V-Mann, ein potenzieller Zeuge für den Münchner NSU-Prozess und die Untersuchungsausschüsse, bleibt somit unbekannt.

1999: Hinweis auf „Nationalsozialistische Untergrundkämpfer“

Jetzt tauchte ein geheimer Bericht des hessischen Verfassungsschutzes auf, der ebenfalls frühes Wissen des Geheimdienstes über den „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) vermuten lässt. Im August 1999, noch vor Beginn der Mordserie des NSU, hatte der Dienst „einen Hinweis auf ‚Nationalsozialistische Untergrundkämpfer Deutschlands‘“ erhalten. Auch dieser Hinweis wurde den NSU-Untersuchungsausschüssen bis zum Jahr 2017 nicht mitgeteilt, obwohl der Geheimdienst Dokumente mit NSU-Bezug für die Parlamentarier zusammenstellen sollte.

„Der Sachverhalt war im Rahmen der Dokumentation relevanter Themen nicht aufgeführt worden“, schreibt die Behörde. „Auch eine Befragung der Bediensteten brachte dazu keine Klärung oder weiteren Hinweis.“ Der hessische Verfassungsschutz kann auch in diesem Fall nicht aufklären, warum Information zum NSU dem Untersuchungsausschuss vorenthalten wurden.

Dokument teilweise bis zum Jahr 2134 als geheim eingestuft

Die hessische Landesregierung stufte das Dokument in Teilen bis zum  Jahr 2134 als „geheim“ ein. Die Anwälte der NSU-Opferfamilie Yozgat wollen beide Vorgänge aus den Jahren 1996 und 1999 in den Münchner NSU-Prozess einbringen und Verfassungsschutzmitarbeiter dazu befragen.

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