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Fußball: Urteil zu Sicherheitskosten bei Risikospielen

nachgehakt

Frontal 21 berichtete über den Vorstoß des Bremer Innensenators von der DFL Geld für Mehrkosten bei so genannten Hochrisikospielen zurückzufordern. Jetzt hat das Oberverwaltungsgericht Bremen die Gebührenforderung der Hansestadt grundsätzlich für rechtens erklärt.

Polizeieinsatz am Bremer Stadion
Polizeieinsatz am Bremer Stadion
Quelle: imago sportfotodienst

Rechnungen verschickte Bremen etwa nach den Derbys zwischen Werder Bremen und dem Hamburger SV. Bei diesen Spielen musste die Stadt Polizeikräfte aus anderen Bundesländern anfordern. Bremens Innensenator Ulrich Mäurer sagte damals im Interview mit Frontal 21: Es liege auf der Hand, dass die riesigen Kosten nicht allein dem Steuerzahler in Rechnung gestellt werden könne. "Denn es ist keine arme Liga, und wir müssen hier als armes Bundesland sehr viel Geld in die Hand nehmen, um die Spiele zu begleiten.“ Bremen stellte der Deutschen Fußball Liga (DFL) 2015 für das Spiel Werder Bremen gegen den HSV 425.000 Euro aus dem April 2015 in Rechnung. Nach weiteren Hochrisikospielen beläuft sich die Gesamtforderung inzwischen bei etwa zwei Millionen Euro.

Jetzt hat das Oberverwaltungsgericht Bremen in zweiter Instanz die Gebührenforderung der Hansestadt grundsätzlich für rechtens erklärt. Die DFL wird Revision beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. Sie argumentiert, die Gewährung der öffentlichen Sicherheit sei Kernaufgabe des Staates.

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