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Urteil zur Grundsteuer

Ein Faktencheck

Karlsruhe hat die Einheitswerte für die Grundsteuer gekippt.

Sie ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen: die Grundsteuer. Seit Jahrzehnten steht sie in der Kritik, weil ihre Berechnung auf veralteten Modellen beruht.

Datum:
10.04.2018
Verfügbarkeit:
Video leider nicht mehr verfügbar

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat nun entscheiden, dass die Bemessung der Steuer gegen das Grundgesetz verstößt. Zwar ist die Grundsteuer eine bundeseinheitliche Steuer. Allerdings ist es Sache der Länder, den sogenannten Einheitswert von Grundstücken zu bestimmen. Jeder, der ein Grundstück besitzt, muss die Steuer zahlen - im Rahmen der Betriebskosten aber auch Mieter. Das betrifft insgesamt 35 Millionen Grundstücke im gesamten Bundesgebiet. Doch bei der Besteuerung bestehen große Unterschiede. Grund dafür sind regional verschiedene Hebesätze und komplizierte Einheitswerte, für deren Höhe auch relevant ist, ob das Grundstück bebaut oder unbebaut ist. Berechnet wird der Einheitswert bislang auf Basis der Werteverhältnisse des Grundes im Jahr 1964. Im Osten Deutschland stammt er sogar von 1935.

Die seit über 50 Jahren nicht mehr angepassten Einheitswerte seien "völlig überholt" und führten zu "gravierenden Ungleichbehandlungen" der Immobilienbesitzer, so das Gericht. Vorgaben für eine Neuregelung machten die Verfassungsrichter nicht. Bis Ende 2019 muss der Gesetzgeber jetzt eine Neuregelung schaffen. Sollte diese Frist ungenutzt verstreichen, dürften die derzeitigen Regeln nicht mehr angewandt werden.

Das Urteil könnte langfristig zu neuen Belastungen für Bürger führen - oder auch kurzfristig zu riskanten Verlusten für den Fiskus. Immerhin: Etwa 14 Milliarden Euro nehmen die Kommunen jährlich an Grundsteuer ein.

Frontal 21 mit einem Faktencheck.

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