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Milliardenloch Braunkohle?

Neue Risiken für den Steuerzahler

Kühltürme des Braunkohlekraftwerks in Jänschwalde

Die Landesregierungen in Sachsen und Brandenburg verzichten beim Verkauf der Vattenfall Braunkohlesparte auf sogenannte Sicherheitsleistungen. Damit gehen die Länder ein hohes Risiko ein.

Datum:
06.09.2016
Verfügbarkeit:
Video leider nicht mehr verfügbar

Die Landesregierungen in Sachsen und Brandenburg verzichten beim Verkauf der Vattenfall-Braunkohlesparte auf sogenannte Sicherheitsleistungen. Damit gehen die Länder ein hohes Risiko ein, kritisiert die Umweltorganisation Greenpeace gegenüber Frontal21.

"Hier trifft ein skrupelloser Investor auf blauäugige Politik. Und das ist höchst gefährlich“, kritisiert Greenpeace-Experte Karsten Smid. Nur die Sicherheitsleistungen nach Paragraf 56 des Bundesberggesetzes garantieren nach geltendem Recht auch im Fall einer Insolvenz des Bergbaubetreibers die ausschließliche Verwendung der beiseitegelegten Finanzmittel für die Beseitigung der Bergbauschäden. Renaturierungsmaßnahmen werden auch noch Jahrzehnte nach Beendigung des Abbaus von Braunkohle in den beiden Bundesländern notwendig sein. Die Kosten dafür werden schon jetzt auf mehrere Milliarden Euro geschätzt.

Greenpeace: Nur kurzfristige Gewinninteressen

Die tschechische Holding EPH, die die Vattenfall-Braunkohlesparte übernimmt, steht derzeit massiv in der Kritik. So wirft die Umweltorganisation Greenpeace dem seit 2009 bestehenden Unternehmen nur kurzfristige Gewinninteressen und dubiose Geschäftsmethoden vor. "EPH ist ein obskurer Investor, sehr jung, hoch verschuldet und mit verschachtelten Strukturen“, erläutert Smid. Recherchen von Greenpeace haben ergeben, dass die Firmenstrukturen auch in die Steueroasen Jersey und Zypern führen. Die EU-Kommission hat 2012 ein Bußgeld über 2,5 Millionen Euro an EPH verhängt. EPH verweigerte Ermittlern in einem Kartellverfahren den Zugriff auf die firmeneigenen Computer.
Frontal21 fragte beim brandenburgischen Ministerpräsidenten Dietmar Woidke (SPD) im Rahmen eines Energieforums zur Braunkohle nach: Warum verlangt Brandenburg keine Sicherheitsleistung von EPH? "EPH erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen. Mehr ist dazu nicht zu sagen“, lautete die Antwort des Ministerpräsidenten, der keine weiteren Fragen zum Thema Braunkohle-Verkauf beantworten wollte. So verlangen Brandenburg und Sachsen lediglich bilanzielle Rückstellungen von EPH, aber eben keine Sicherheitsleistung. Der Unterschied: Rückstellungen sind unternehmenseigene Werte, die im Fall einer Insolvenz nicht erhalten bleiben. Sicherheitsleistungen sind dagegen eingefrorene Barmittel oder Bürgschaften, die auch im Fall einer Insolvenz erhalten bleiben. „Hier droht mal wieder, dass die Gesellschaft die Kosten tragen muss“, kritisiert Smid.

Landesbehörden prüfen in Sachsen-Anhalt

Brandenburg und Sachsen nutzen das Instrument der Sicherheitsleistung sonst häufig bei mittelständischen Bergbauunternehmen. In Sachsen wurde bei 302 bergbaulichen Vorhaben die Zulassung eines Betriebsplanes von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht, in Brandenburg in 178 Fällen.


EPH ist über Tochtergesellschaften auch Eigentümerin der MIBRAG (Mitteldeutschen Braunkohle AG). Nach Recherchen von Greenpeace hat EPH von 2009 bis 2014 MIBRAG-Gewinne in Höhe von 448 Millionen Euro abgeführt. Der Kaufpreis lag bei 404 Millionen Euro. Auch die Landesregierung in Sachsen-Anhalt hatte bei dem Verkauf der MIBRAG Sicherheitsleistungen nicht zur Auflage gemacht. Inzwischen prüfen Landesbehörden diesen Schritt. Auf Anfrage von Frontal21 heißt es: "Zum Thema Sicherheitsleistung laufen derzeit Verhandlungen zwischen dem Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) und der Mitteldeutschen Braunkohlengesellschaft mbH (MIBRAG). In Anbetracht der Größe des betroffenen Tagebaus und seiner noch längeren Laufzeit sind umfangreiche Fragestellung abzuarbeiten und Gutachten auszuwerten.“ Zur Begründung schreibt das Wirtschaftsministerium: "Die Sicherheitsleistung soll der Deckung der Kosten dienen, die dem Landeshaushalt entstehen können, soweit der Unternehmer seinen bergrechtlichen Verpflichtungen nicht nachkommt.“

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