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Hausarrest für Gefährder ausschöpfen

Katrin Göring-Eckardt bei "illner intensiv"

Göring-Eckardt will Hausarrest für Gefährder ausschöpfen

Terroristische Gefährder in Deutschland sollten nach einem Vorstoß von Grünen-Spitzenkandidatin Katrin Göring-Eckardt endlich unter Hausarrest gestellt werden. „Wir haben einen Bundesinnenminister, der sich immer etwas Neues ausdenkt, statt mal die Gese...

Datum:
08.09.2017
Verfügbarkeit:
Video leider nicht mehr verfügbar

Terroristische Gefährder in Deutschland sollten nach einem Vorstoß von Grünen-Spitzenkandidatin Katrin Göring-Eckardt endlich unter Hausarrest gestellt werden. „Wir haben einen Bundesinnenminister, der sich immer etwas Neues ausdenkt, statt mal die Gesetze zu nutzen, die er hat“, sagte Göring-Eckardt am Freitagabend in der ZDF-Sendung „illner intensiv“. So sollten die bestehenden Möglichkeiten gegen Gefährder ausgeschöpft werden. „Wir könnten Gefährder heute auch in Hausarrest tun“, sagte die Fraktionschefin der Grünen. Sie kenne aber „keinen Fall“, in dem dies geschehe. „Es ist jedenfalls nicht so, dass die Hunderten Gefährder festgesetzt sind“, fügte sie hinzu.

Noch im April hatte ihre Fraktion im Bundestag gegen eine Novelle des BKA-Gesetzes gestimmt, die das Bundeskriminalamt ermächtigt, Hausarrest für terroristische Gefährder zu verhängen. Das Gesetz wurde aber mit den Stimmen der großen Koalition beschlossen.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) zeigte sich in der Sendung verwundert, dass er von Göring-Eckardt „hier von rechts überholt“ werde. „Ich bin total positiv überrascht“, sagte der CDU-Politiker. „Ich glaube nicht, dass die Grünen vor zwei Jahren so geredet hätten. Das ist auch dem Druck der Verhältnisse geschuldet.“

Ein Gefährder ist laut dem BKA-Gesetz eine Person, bei der es "Anhaltspunkte" dafür gibt, dass sie eine Straftat im Bereich des internationalen Terrorismus begehen könnte oder deren "individuelles Verhalten" es wahrscheinlich macht, dass eine solche Straftat geplant wird. Widersetzt sich ein Gefährder dem Hausarrest, droht ihm eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren.

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