Sie sind hier:

Produktplatzierungen und Produktionshilfen

Neue Kennzeichnungspflichten seit dem 1. April 2010

Mit dem 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag gelten seit 1. April 2010 neue Regelungen für so genannte Produktplatzierungen und Produktionshilfen.

Weißes P auf schwarzem Grund
Logo Produktionshilfen
Quelle: ZDF

Durch die Mediendienste-Richtlinie wurden zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Medien und zur Schaffung gleicher Wettbewerbsdingungen Produktplatzierungen im begrenzten Umfang zugelassen und entsprechende Kennzeichnungspflichten eingeführt.

Kennzeichnungspflichten seit 1. April 2010

Auf entgeltliche Produktplatzierungen in Fremdproduktionen (oben Ziffer 1) sowie auf unentgeltliche Produktionshilfen von bedeutendem Wert (oben Ziffer 2) ist eindeutig hinzuweisen. Sie sind zu Beginn und zum Ende einer Sendung sowie bei deren Fortsetzung nach einer Werbeunterbrechung zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung erfolgt zu Beginn und zum Ende der Sendung durch Einblendung des Zeichens "P". Die Einblendung erfolgt für mindestens drei Sekunden. Ergänzend wird im Fall der entgeltlichen Produktplatzierung folgender Schriftzug eingeblendet: "enthält Produktplatzierung". Im Fall der unentgeltlichen Produktionshilfe (Ziffer 2) wird der Schriftzug eingeblendet: "unterstützt durch Produktionshilfe".

Ergänzend zur Produktionshilfe gemäß Ziffer 2 erfolgt im Abspann oder am Ende der Sendung die Nennung der Produktionshelfer unter der Überschrift "Zu dieser Sendung wurde Produktionshilfe geleistet durch". Sonstige Produktionshelfer können aus Gründen der Transparenz ebenfalls genannt werden.

Weitere Informationen

Konnte bei einer Fremdproduktion nicht mit zumutbarem Aufwand ermittelt werden, ob in einer Sendung entgeltliche Produktplatzierung oder unentgeltliche Produktionshilfe enthalten ist, entfällt die Kennzeichnungspflicht. In diesem Fall werden die betreffenden Sendungen im Telemedienangebot vermerkt (siehe unten).

Weitere Informationen zum Thema Produktplatzierung/Produktionshilfe finden Sie auch in den "ZDF-Richtlinien für Werbung, Sponsoring, Gewinnspiele und Produktionshilfe" und im Rundfunkstaatsvertrag.

Zur Merkliste hinzugefügt Merken beendet Bewertet! Bewertung entfernt Zur Merkliste hinzugefügt Merken beendet Embed-Code kopieren HTML-Code zum Einbetten des Videos in der Zwischenablage gespeichert.
Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen des ZDF.

Sie haben sich mit diesem Gerät ausgeloggt.

Sie haben sich von einem anderen Gerät aus ausgeloggt, Sie werden automatisch ausgeloggt.

Ihr Account wurde gelöscht, Sie werden automatisch ausgeloggt.

Um Sendungen mit einer Altersbeschränkung zu jeder Tageszeit anzuschauen, kannst du jetzt eine Altersprüfung durchführen. Dafür benötigst du dein Ausweisdokument.

Zur Altersprüfung

Du bist dabei, den Kinderbereich zu verlassen. Möchtest du das wirklich?

Wenn du den Kinderbereich verlässt, bewegst du dich mit dem Profil deiner Eltern in der ZDFmediathek.

Du wechselst in den Kinderbereich und bewegst dich mit deinem Kinderprofil weiter.

An dieser Stelle würden wir dir gerne die Datenschutzeinstellungen anzeigen. Entweder hast du einen Ad-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiviert, welcher dies verhindert, oder deine Internetverbindung ist derzeit gestört. Falls du die Datenschutzeinstellungen sehen und bearbeiten möchtest, prüfe, ob ein Ad-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiv ist und schalte es aus. So lange werden die standardmäßigen Einstellungen bei der Nutzung der ZDFmediathek verwendet. Dies bedeutet, das die Kategorien "Erforderlich" und "Erforderliche Erfolgsmessung" zugelassen sind. Weitere Details erfährst du in unserer Datenschutzerklärung.

An dieser Stelle würden wir dir gerne die Datenschutzeinstellungen anzeigen. Möglicherweise hast du einen Ad/Script/CSS/Cookiebanner-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiviert, welcher dies verhindert. Falls du die Webseite ohne Einschränkungen nutzen möchtest, prüfe, ob ein Plugin oder ähnliches in deinem Browser aktiv ist und schalte es aus.