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Goldrausch mit wenig Regeln

Alles was Recht ist im Kampf um Talente im Profifußball

Es herrscht Goldgräberstimmung im Profifußball. Die Rohstoffe sind junge Talente, die irgendwo auf der Welt aufgespürt und in den Nachwuchszentren veredelt werden. Anders als im Wilden Westen gibt es zwar ein paar Regeln für Klubs und Vermittler - allerdings auch jede Menge Schlupflöcher. Die SPORTreportage berichtet darüber am Sonntag.

Halbfinale um die deutsche A-Junioren-Meisterschaft am 16. Mai 2017 zwischen Bayern München und Schalke 04.
Halbfinale um die deutsche A-Junioren-Meisterschaft am 16. Mai 2017 zwischen Bayern München und Schalke 04.
Quelle: Imago

Langsam gewöhnt sich die Branche an die rauen Sitten. Als das damals 13-jährige St.-Pauli-Talent Sidnei Djalo vor drei Jahren vom VfL Wolfsburg abgeworben wurde, brach eine hitzige Debatte darüber los, ob man ein Kind in diesem Alter aus seiner vertrauten Umgebung reißen sollte. Doch als in diesem Sommer gleich drei Spieler ähnlichen Alters (13/14/14) im Paket von Hertha BSC in die nagelneue Jugendakademie des FC Bayern München wechselten, ging es in der öffentlichen Diskussion fast nur noch um den Preis, den der Rekordmeister zu zahlen bereit war.

Ehrenkodex gilt nicht mehr

In der Zeit nach der flächendeckenden Gründung der Nachwuchsleistungszentren in Deutschland nach der Jahrtausendwende galt noch das ungeschriebene Gesetz unter den Profiklubs, sich die Talente nicht untereinander abzujagen. Davon ist heute unter dem internationalen Konkurrenzdruck um die Rohdiamanten nichts mehr geblieben. Wechsel zwischen den Nachwuchszentren sind an der Tagesordnung.

In der Jugendordnung des DFB sind keine besonderen Schutzmechanismen gegen Abwerbungen in heimatferne Gefilde eingebaut. Darin sind lediglich die für alle Vereine geltenden Wechselmodalitäten geregelt, wie zum Beispiel die einzuhaltenden Fristen, Stichtage und die bei Wechseln anfallenden Ausbildungsentschädigungen.

Vertragliche Bindung erst ab 15 Jahren möglich

In der Spielordnung des DFB ist außerdem geregelt, dass die Klubs ab der B-Jugend Förderverträge mit den Spielern abschließen können, die sie in den Status von Lizenzspielern erheben und vertraglich bis zu drei Jahren - plus einer Option von zwei Jahren - an den Klub binden.

Darüber hinaus gibt es bei Wechseln innerhalb des Deutschlands unverbindliche Empfehlungen - so wie beim Mindestalter für einen Wechsel in ein Jugendinternat. „Ins Internat sollten die Jugendlichen erst zur U15 wechseln“, sagt Uwe Harttgen, Vorsitzender der Kommission Leistungszentren bei der DFL. Vorher sei ein Wechsel oft mit Schwierigkeiten verbunden.

EU-Pass für Pulisic

Die FIFA-Statuten, an die der DFB gebunden ist, verbieten zwar internationale Wechsel unter 18 Jahren, doch es gibt Ausnahmen. So dürfen innerhalb der EU auch Spieler zwischen 16 und 18 Jahren unter bestimmten Bedingungen wechseln. Diese Regel nutzte zum Beispiel Borussia Dortmund bei der Verpflichtung des US-Amerikaners Christian Pulisic, der über seinen kroatischen Großvater rechtzeitig einen EU-Pass erhielt.

Erlaubt sind auch internationale Transfers innerhalb eines Radius von 50 Kilometern auf beiden Seiten der Grenze eines Landes. Das Haupteinfallstor bietet aber die Möglichkeit zu wechseln, wenn die Eltern eines Minderjährigen aus Gründen, die nichts mit Fußball zu tun haben, sowieso in ein anderes Land ziehen - ein schwer zu überprüfender Sachverhalt. So holte der FC Bayern München 2007 den 13-jährigen Peruaner Pier Larrauri Corroy nach Deutschland. Der Vater kam mit, die Mutter blieb in der Heimat. Doch bald war das Heimweh des Filius‘ so groß, dass nur die Rückreise blieb.

FIFA kontrolliert

Die FIFA überlässt die Einhaltung der Regeln nicht den nationalen Verbänden, sondern hat eine eigene Stelle eingerichtet, die das überwacht. Wiederholt sind Klubs wegen Verstößen gegen diese Regelung mit einer Transfersperre belegt worden, wie der FC Barcelona im Jahr 2014.

In der Auseinandersetzung mit Hertha BSC um die Entschädigung für die Talente Torben Rhein (14), Nemanja Motika (14) und Nikola Motika (13) hat Bayern München schließlich nachgegeben und soll über 100.000 Euro Entschädigung für die drei gezahlt haben.

Wann ist Ablöse fällig?

Rechtlich ist es umstritten, wann eine Ablösesumme fällig wird, die über die von der DFB-Jugendordnung festgelegte Ausbildungsentschädigung hinausgeht. Diese beträgt bei einem Spieler, der beispielsweise seit der D-Jugend bei einem Verein ist und zu einem Bundesligisten wechselt, rund 3500 Euro.

Förderverträge, aus die die Spieler herausgekauft werden müssten, sind laut DFB-Spielordnung erst ab der B-Jugend erlaubt - also für Spieler, die im Kalenderjahr, in dem das Spieljahr beginnt, das 15. oder das 16. Lebensjahr vollenden.

Finanziell dürfte sich der Wechsel für die Familien der Spieler jetzt schon gelohnt haben. Vierstellige monatliche Einkünfte für 14-Jährige bzw. fünfstellige für 16-Jährige sind bei den großen Profiklubs keine Seltenheit mehr.

Scouting - das ist erlaubt

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