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Wer profitiert vom Baukindergeld?

Schon im ersten Monat boomt das Baukindergeld. Archivbild

Seit 2018 gibt es das Baukindergeld, eine staatliche Förderung, die dafür sorgen soll, dass sich junge Familien ein Eigenheim leisten können. Bislang wurden etwa 185.000 Anträge gewährt. Wie funktionieren Förderung und Beantragung?

Datum:
05.02.2020
Verfügbarkeit:
Video leider nicht mehr verfügbar

Berechtigt sind Haushalte mit mindestens einem Kind. Die Familie darf ein zu versteuerndes Einkommen von 75.000 Euro nicht überschreiten. Pro Kind wird ein zusätzlicher Freibetrag von 15.000 Euro gewährt. Das heißt: Bei einem Haushalt mit einem Kind verschiebt sich die Einkommensgrenze auf 90.000 Euro, bei einem Haushalt mit zwei Kindern auf 105.000 Euro. Pro Kind bietet das Baukindergeld 1200 Euro im Jahr, über einen Zeitraum von maximal zehn Jahren. Daraus ergibt sich ein Zuschuss von insgesamt 12.000 Euro pro Kind.

Gefördert werden kann ein Immobilienkauf oder auch der Bau einer Immobilie. Voraussetzung ist, dass der Kauf oder die Baugenehmigung im Zeitraum zwischen dem 01. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 erfolgt, beziehungsweise erteilt wird. Der Einzug darf aber nicht länger als sechs Monate zurückliegen. Wichtig ist auch, dass es sich um das erste Eigenheim der Familie handelt und sie tatsächlich in der geförderten Immobilie wohnt.

Einfache Beantragung

Einen Rechtsanspruch auf Baukindergeld gibt es nicht, wie Christoph Hommel von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erklärt. „Die Bundesregierung hat etwa 10 Milliarden Euro für das Baukindergeld vorgesehen. Wenn dieses Budget aufgebraucht ist, kann keine weitere Förderung bewilligt werden.“ Von diesem Budget sind bereits vier Milliarden Euro in Anspruch genommen worden.

Das Baukindergeld müsse nicht zurückgezahlt werden und die Beantragung sei mit nur wenig Aufwand verbunden, ergänzt Christoph Hommel: „Man muss dafür nur die Einkommensbescheide nebst Meldebescheid und Kaufvertrag oder Baugenehmigung einreichen.“   

Sich nicht verleiten lassen

Das Baukindergeld ermögliche den Familien nicht unbedingt den Erwerb eines Eigenheims, schränkt der Experte ein. Vielmehr sei es eine Unterstützung für diejenigen, die sich ein Eigenheim bereits leisten können. „Vor allem aber werden die Verbraucher unter unnötigen Druck gesetzt“, kritisiert Christoph Hommel. Denn: Noch nie waren Zinsen so günstig wie jetzt. Dadurch, dass der Zuschuss des Staates zusätzliche Anreize schaffe, könne es zu übereilten Entscheidungen kommen, die die Familie in den Ruin treiben und den Traum vom Eigenheim platzen lassen können.

„Die Förderung wird erst gewährt, sobald eine Meldebescheinigung für das Objekt vorliegt. Sie lässt sich also als fester Bestandteil einer Baufinanzierung kaum einberechnen“, erklärt der Verbraucherschützer weiter. „Zudem kann es zu Schwierigkeiten bei der Finanzierung kommen“, warnt Hommel. Nach zehn Jahren falle das Baukindergeld weg, aber der Kredit müsse weiterhin abbezahlt werden, die monatliche Rate sei dann aber plötzlich höher – nicht nur, weil das Baukindergeld wegfalle, sondern auch weil die Zinsen bis dahin steigen können.

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