Menschen machen Fehler. Doch manche Fehler können schwer wiegende Folgende haben, vor allem dann, wenn sie Ärzten unterlaufen. Am 5. Juni 2018 veröffentlichte der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) seine neusten Zahlen zur Behandlungsfehler-Begutachtung 2017. Das Ergebnis: In knapp jedem vierten Fall wurde der Fehler bestätigt. Genauer noch: in jedem fünften Fall stellten sie fest, dass die Schädigung des Patienten durch den Fehler verursacht wurde.
Weiterhin lässt sich die Anzahl der Gutachten von 13.519 in die verschiedenen medizinischen Bereiche aufteilen. Die meisten Fälle kommen mit einem Anteil von 31 Prozent aus der Orthopädie und Unfallchirurgie:
Fachgebiet | Anzahl der Fälle | Festgestellte Fehler |
---|---|---|
Orthopädie und Unfallchirurgie | 4.250 (31 %) | 26,2 % |
Innere Medizin und Allgemeinmedizin | 1.746 (13 %) | 23,8 % |
Allgemein- und Viszeralchirurgie | 1.203 (9 %) | 25,2 % |
Zahnmedizin | 1.150 (8 %) | 35,2 % |
Frauenheilkunde und Geburtshilfe | 1.041 (8 %) | 27 % |
Pflege | 663 (5 %) | 49,8 % |
27 weitere Fachgebiete | 3.466 (26 %) | 26,8 % |
In der aktuellen Begutachtungsstatistik der MDK-Gemeinschaft betrafen zwei Drittel der Vorwürfe Behandlungen im Krankenhaus. Ein Drittel der Vorwürfe bezog sich auf Behandlungen durch eine ärztliche Behandlung in einer Praxis.
Wie hoch ist die Dunkelziffer?
Es handelt sich bei der Erhebung der MDK lediglich um die Fälle, die auch bei Krankenkassen gemeldet wurden. Daten von Krankenhäusern, Ärzten, Haftpflichtversicherungen und Gerichten sind hierbei nicht berücksichtigt. Daher ist die Statistik nur als Ansatz zu sehen.
Eine Dunkelziffer von nicht erfassten Behandlungsfehlern ist daher wahrscheinlich. Erst, wenn alle Behandlungsfehler bundesweit systematisch erfasst werden, lassen sich echte Schlüsse ziehen, die zur Fehlervermeidung beitragen können.
Eine scheinbar positive Tendenz: Die Anzahl jährlich begutachteter Fälle ist seit 2016 um rund 1.500 zurückgegangen, waren es bei der letzten Erhebung noch 15.094 Fälle, die bei den Krankenkassen gemeldet wurden. Wie beruhigend diese Nachricht allerdings wirklich ist, bleibt vorerst unklar, solange es keine repräsentativere Statistik gibt.
Verdacht auf Behandlungsfehler?
Hat man selbst den Verdacht, Opfer eines Behandlungsfehlers zu sein, kann man sich an folgende Stellen wenden:
- Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland bietet neutrale Beratung für Patienten an
- Gesetzliche Krankenkassen
- Ärztliche Schlichtungsstellen bei den Landesärztekammern
- Fachanwälte für Medizinrecht
- Verbraucherzentrale