Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zahlt Ihnen eine monatliche Rente, wenn Sie aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall nicht mehr in Ihren zuletzt ausgeübten Beruf arbeiten können.
Die so genannte „BU“ ist neben der privaten Haftpflichtversicherung die wichtigste Police überhaupt. Im Schnitt wird jeder vierte Arbeitnehmer im Laufe seines Lebens berufsunfähig. Meist aufgrund von
- psychischen Erkrankungen
- Rückenleiden oder
- Krebs.
Faustformel für Absicherung
Eine Faustformel besagt, dass Sie für den Fall der Berufsunfähigkeit rund 80 Prozent Ihres eigentlichen Netto-Lohns als Rente absichern sollten.
Menschen, die unter einer Vorerkrankung leiden, haben es jedoch sehr schwer, eine solche Versicherungspolice zu bekommen: Im Antrag fragt der Versicherer normalerweise nach allen Erkrankungen der letzten fünf Jahre und Krankenhausaufenthalten der letzten zehn Jahre. Außerdem sind risikoreiche Hobbies wie Bergsteigen, Fallschirmspringen oder Boxen relevant.
Nicht flunkern
Lassen Sie sich von Ihren Ärzten und der Krankenkasse deren gespeicherte Krankenakten geben und beantworten Sie alle Fragen wahrheitsgemäß und vollständig - sogar, wenn Ihr Versicherungsmakler Ihnen rät, Krankheiten zu unterschlagen. Denn: Werden später falsche Angaben festgestellt, erhalten Sie unter Umständen keine Leistungen!
Tipp: Wenden Sie sich am besten an einen unabhängigen Versicherungsberater. Dieser erhält ausschließlich ein Beratungshonorar, daher ist er neutral. Er kann eine anonyme Risikovoranfrage bei verschiedenen Versicherern durchführen. Da die Versicherer Risiken verschieden bewerten, unterscheiden sich deren Angebote im Umfang und Preis.
Wer an psychischen oder chronischen Erkrankungen leidet oder wer regelmäßig Medikamente einnehmen muss, wird unter Umständen gar keinen herkömmlichen BU-Schutz erhalten.
Alternative zum klassischen BU-Schutz
Eine Alternative bietet die so genannte betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung: Eine Handvoll Versicherer bieten diese betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung mit weniger oder sogar keinen Gesundheitsfragen. Das bedeutet: Anhand einer "Dienstobliegenheitserklärung“ bestätigen Sie und Ihr Arbeitgeber lediglich, dass Sie in einem bestimmten Zeitraum der Vergangenheit bspw. nie länger als 14 Tage durchgehend krankgeschrieben waren, keinen Grad der Behinderung beantragt haben o.ä.
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Versicherungen zur Existenzsicherung
Risiken absichern
Gegen Ende des Jahres bieten einzelne Versicherer zudem Sonderaktionen an, deren Antrag ebenfalls oftmals nur einen verkürzten Gesundheitsfragebogen enthält. Diese Aktionsangebote sind meist nur für einen bestimmten Zeitraum gültig. Außerdem gibt es Angebote, die sich an einen bestimmten Berufsstand, z.B. Steuerberater oder Mediziner richten. Oft sind diese Policen in der Höhe der versicherten Summe begrenzt. Meist können Sie aber mehrere Aktionen kombinieren und so die Zielrente erreicht werden.