Wer morgens aufwacht und sich nicht in der Lage fühlt, zu arbeiten, muss sich im Optimalfall noch vor dem üblichen Dienstantritt krank melden. Per Gesetz muss ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer "unverzüglich" mitteilen - also so früh wie möglich und noch vor dem Arztbesuch.
Tut er das nicht und fehlt unentschuldigt, kann das eine Abmahnung zur Folge haben. Übrigens: Für Arbeitnehmer besteht keine Pflicht, den Arbeitgeber darüber in Kenntnis zu setzen, welche Krankheit er genau hat.
Wie genau krankmelden?
Auf welchem Weg sich ein Angestellter krank zu melden hat, kann jeder Betrieb regeln, wie er will. Meist ist die Führungskraft oder das Personalbüro der richtige Ansprechpartner für eine formlose Krankmeldung per Telefon, E-Mail oder SMS.
Anders ist es bei der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Die muss schriftlich erfolgen und dem Arbeitgeber spätestens am vierten Arbeitstag im Original vorliegen, wenn die Krankheit länger als drei Tage andauert. Der Arbeitgeber darf jedoch von dieser gesetzlichen Regelung abweichen und schon ab dem ersten Krankheitstag eine Bescheinigung verlangen.
- Krankschreibung per WhatsApp - geht das?
Über eine neue Internetseite kann man sich angeblich ganz einfach krankschreiben lassen. Technisch geht das - aber ob man es auch tun sollte? Vorsicht, sagt ein Jurist.
Abmahnung möglich
Liegt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht rechtzeitig vor, darf der Arbeitgeber abmahnen und für diesen Zeitraum die Fortzahlung des Lohns verweigern. Wer zu krank ist, zur Post zu gehen, sollte daher einen Boten schicken.
Irrtum Bett hüten
Dass ein Arbeitnehmer während der Krankheit die ganze Zeit das Bett hüten muss, ist ein Irrtum. Er darf alles tun, was angemessen ist und den Genesungsprozess nicht verzögert. Heißt: Einkaufen ist ebenso erlaubt wie Spazierengehen, mit ärztlichem Okay sogar Urlaub oder Sport.
Wer sich schneller fit fühlt als gedacht, kann trotz Krankschreibung zur Arbeit gehen. Eine Gesundschreibung vom Arzt braucht es dafür nicht, da die Krankschreibung kein Arbeitsverbot ist. Der Arbeitgeber hat jedoch eine Fürsorgepflicht zu erfüllen. Deshalb kann Sie der Chef nach Hause schicken, wenn er der Meinung ist, dass Sie sich selbst oder andere gefährden.
Krank im Urlaub
Wer während des Jahresurlaubs krank wird, kann sich krankschreiben lassen: egal, ob verreist oder zu Hause. Die Krankheit muss jedoch ab dem ersten Tag per Attest nachgewiesen werden. Nur so haben Sie Anspruch darauf, verloren gegangene Urlaubstage gutschreiben zu lassen und später nachzuholen.
Entgegen weitverbreiteter Meinungen ist Krankheit übrigens ein klassischer Kündigungsgrund. Die Hürden sind jedoch hoch: Für den Arbeitgeber darf es nicht mehr zumutbar sein, den Arbeitnehmer weiter zu beschäftigen. Diese Grenze sehen Gerichte aber in der Regel erst überschritten, wenn der Arbeitnehmer drei Jahre in Folge mehr als sechs Wochen im Jahr arbeitsunfähig war. Im Kündigungsschutzprozess muss der Arbeitgeber darlegen, wie lange er krank war, wie oft und ob betriebliche Störungen zu verzeichnen waren, die durch die Krankheitstage bedingt sind.
- Krankentagegeld-Versicherung
WISO klärt fünf wichtige Fragen dazu.
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz können kranke Arbeitnehmer längstens sechs Wochen weiter Lohn beanspruchen. Danach zahlt die Krankenkasse das Krankengeld, das jedoch niedriger ist als die Lohnfortzahlung. Wichtig: Wer einen neuen Job beginnt, dem muss der Arbeitgeber gegenüber in den ersten vier Wochen keine Entgeltfortzahlung leisten. Vielmehr zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Eine Ausnahme gilt nur, wenn diese Vier-Wochenfrist in einem Tarifvertrag anders geregelt ist.