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#service vom 19. März 2018

von Dagmar Deilmann-Werra

Themen: Vorsicht bei Nachforderungen von Care Energy, Rückruf Bio Amaranth, Müsli und Risotto, Trittschall bei Renovierung verbessern, Betrüger geben sich als Telekom-Mitarbeiter aus.

Videolänge:
2 min
Datum:
19.03.2018

Care-Energy will Geld

Vorsicht bei Nachforderungen von Care-Energy – ehemalige Kunden des insolventen Energieanbieters werden zur Zeit massiv zu Nachzahlungen gedrängt. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt warnt deshalb vor dubiosen Forderungen und bietet die Überprüfung der Rechnungen an. Es bestehen nämlich erhebliche Zweifel, ob die Insolvenzverwalter überhaupt Forderungen für einzelne der zahlreichen Care-Energy-Firmen geltend machen dürfen. Außerdem hätten Kunden oft mehr bezahlt, als sie tatsächlich an Energie bezogen haben.

Mehr dazu bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt.

Rückrufe bei Lebensmitteln

  • Lidl muss Bio Amaranth der Marke Golden Sun aus den Regalen nehmen. Hier wurden Salmonellen gefunden. Betroffen ist „Golden Sun Bio Organic Amaranth, 500g“ des Herstellers Estyria Naturprodukte GmbH, unabhängig von einem Mindesthaltbarkeitsdatum. Mehr dazu bei lebensmittelwarnung.de (pdf).
  • Bei Marktkauf und EDEKA geht es um Holzstückchen im Knusper Müsli der Eigenmarke Gut&Günstig. Betroffen ist "Knusper Müsli weniger süß" im 600-g-Karton und einem Mindesthaltbarkeitsdatum 12.11.2018. Weitere Infos bei lebensmittelwarnung.de (pdf).
  • REWE muss Risotto zurückrufen: Hier wurden Glasscherben gefunden. Es geht um „REWE Feine Welt Risotto mit Safran, 280 g“, Mindesthaltbarkeitsdatum: 09/2019 mit der Charge L247 E40502 und um „REWE Feine Welt Risotto mit Steinpilzen, 280 g“, Mindesthaltbarkeitsdatum: 09/2019 mit der Charge L261 E40501. Mehr dazu bei REWE.

Trittschall muss nicht modernisiert werden

Wer in einem Mehrfamilienhaus bei der Badezimmer-Renovierung auch den Boden erneuert, muss den Trittschall nicht verbessern. Gültig ist der Grenzwert aus dem Baujahr des Hauses, sagt der Bundesgerichtshof. Anders sei das bei größeren Eingriffen in die Bausubstanz – zum Beispiel beim Ausbau des Dachgeschosses. Hier müssten dann auch die aktuellen, strengeren Grenzwerte beim Lärmschutz eingehalten werden.

Bundesgerichtshof, Az.: V ZR 276/16 – die Entscheidung liegt noch nicht gedruckt vor.

Falsche Telekom-Mitarbeiter

Die Polizei warnt vor Betrügern, die sich als Telekom-Mitarbeiter ausgeben. Angeblich muss dringend eine Störung behoben werden – dafür wollen die Leute ins Haus. In Wahrheit kundschaften die Betrüger aus, wo sich Bargeld befindet und ob sich ein Einbruch lohnt. Lassen Sie also niemanden rein und unterschreiben Sie nichts! Echte Telekom-Mitarbeiter kommen laut Unternehmen nur mit Anmeldung.

Warnung der Polizei in Mainz
Hinweise der Telekom

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