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#service vom 4. März 2019

von Dagmar Deilmann-Werra

Themen: Wirbel um Bausparverträge der Debeka, Keine Dashbuttons bei Amazon, Anspruch auf Original-Medikamente, Dienstwagen muss zur Arbeitszeit passen

Videolänge:
2 min
Datum:
04.03.2019

Debeka stoppt Lastschriften

Die Bausparkasse hat den automatischen Einzug der Spar-Raten gestoppt. Betroffen sind 70.000 Verträge, die schon zuteilungsreif sind. Damit sei der Zweck des Bausparens ja erreicht, sagt die Debeka. Und deshalb nehme man die Lastschriften nicht mehr an. Verbraucherschützer kritisieren allerdings, dass die Informationen dazu in einer Mitteilung zur Datenschutz-Verordnung versteckt sind.

Bausparern entgingen dadurch Zinsen und Zinsbonus. Wer also weiterhin die mit drei Prozent verzinste Sparmöglichkeit nutzen will, muss jetzt selbst aktiv werden und einen Dauerauftrag ein-richten. Kündigen kann die Bausparkasse in der Regel erst nach Ansparung bis zur Bausparsumme oder zehn Jahre nach Zuteilungsreife.

  • Bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg heißt es dazu: "Zu Jahresbeginn 2019 teilte die Debeka Bausparkasse ihren Kunden mit, dass sie im Tarif BS1 den Einzug der vereinbarten Regelsparrate per Lastschrift nicht mehr ausführen werde. Allerdings war diese Vertragsänderung in einem Informationsblatt zum Datenschutz versteckt. Bei einem Informationsblatt mit dem Titel „Informationen zur Datenverarbeitung – Umsetzung der EU-Datenschutz Grundverordnung“ sind die Kunden berechtigterweise der Auffassung, keine Vertragsänderungen von zentraler Bedeutung zu erhalten. Mit diesem Verhalten verschleiert die Bausparkasse daher eine zentrale Vertragsänderung und zielt darauf ab, ihre wirtschaftlichen Ziele zu Lasten der Kunden zu erreichen. Die Verschleierung hat das ökonomische Ziel, die Summe der an die Kunden zu zahlenden Guthabenzinsen zu reduzieren. Grundsätzlich steht es der Bausparkasse zwar frei, Lastschriften nicht mehr auszuführen. Allerdings können Verbraucher natürlich auch einfach einen Dauerauftrag einrichten. Kündigen kann die Bausparkasse im Regelfall erst nach Ansparung bis zur Bausparsumme oder zehn Jahre nach Zuteilungsreife."
  • Das sagt die Debeka: "Mit der Zuteilung eines Bausparvertrags sind alle notwendigen Zahlungen erbracht, um einen Anspruch auf ein Bauspardarlehen zu erlangen. Nach der Rechtsprechung des BGH ist hiermit der Sinn und Zweck des Bausparvertrags erfüllt. Vor diesem Hintergrund sind wir nicht mehr verpflichtet, von dem Lastschriftmandat weiterhin Gebrauch zu machen. Von unserem Recht, die weitere Ausführung des Lastschrifteinzugs zu diesem Zeitpunkt zu verweigern, machen wir - aufgrund der Niedrigzinsphase - inzwischen Gebrauch. Unsere Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) enthalten keine Regelungen zu Lastschrifteinzügen. Wir sind nach den ABB somit ebenfalls nicht verpflichtet, einen einmal eingerichteten Lastschrifteinzug unbegrenzt auszuführen. Bei der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandates handelt es sich vielmehr um eine zusätzliche Vereinbarung, die keinen Einfluss auf den Bestand des Bausparvertrags hat. Insgesamt betreuen wir rund 600.000 Verträge nach Tarif BS1, davon befinden sich ca. 70.000 in der Zuteilung. Nur bei diesen Verträgen führen wir keine Lastschriften mehr aus. Die Kunden, deren Vertrag bereits zugeteilt ist, haben wir Anfang des Jahres im Zusammenhang mit den Jahreskontoauszügen informiert. Kunden, deren Vertrag zugeteilt wird, informieren wir mit dem Zuteilungsschreiben.“

Gegen das Artensterben

Anlässlich des internationalen Tages des Artenschutzes am 3. März hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) vor einem schwindenden Lebensraum für Wildtiere gewarnt. Die Lebensräume seien immer weiter voneinander getrennt, daher brauche es für einen nachhaltigen Artenschutz ein "durchgängiges Netzwerk aus natürlichen Lebensräumen über ganz Deutschland", wie die Umweltschutzorganisation am Freitag mitteilte. Eine Möglichekit, die jeder umsetzen kann, sind Insektenhotels. Diese sind schnell selbst gebaut und können auf Balkon oder im Garten ein Mittel für Artenvielfalt sein. Ein Beispiel:

Insektenhotel selbst bauen und etwas gegen das Artensterben machen
Eien Möglichkeit: Insektenhotel selbst bauen und etwas gegen das Artensterben machen.

Dashbutton verschwindet

Bei Amazon gibt es keine Dashbutton mehr. Der Online-Händler hat die umstrittenen Bestellknöpfe vom Markt genommen. Kunden würden zunehmend mit Alexa oder Spar-Abos einkaufen, heißt es bei Amazon. Außerdem könne man seine Lieblingsprodukte auch mit einem virtuellen Dashbutton schnell und einfach nachbestellen. Die Entscheidung habe keinen Zusammenhang mit dem letzten Gerichtsverfahren. Hier wurde festgestellt, dass der Knopf mit der WLAN-Verbindung gegen Gesetze im Online-Handel verstößt, weil klare Informationen zu Inhalt und Preis fehlen.

Bei Amazon heißt es dazu: "Seit dem Start des Dash-Programms arbeiten wir kontinuierlich daran, das Einkaufserlebnis für unsere Kunden noch komfortabler und einfacher zu gestalten oder es in einigen Fällen sogar ganz verschwinden zu lassen. Wir haben weltweit Hunderte von Geräten mit Dash Replenishment auf den Markt gebracht, die automatisch Dinge des täglichen Bedarfs nachbestellen, sodass Kunden hieran nicht mehr denken müssen. Darüber hinaus haben wir Virtual Dash Buttons eingeführt. Diese sind digital verfügbar – sowohl online, als auch in der Amazon App. Zudem nutzen Kunden zunehmend Dienste wie Alexa Shopping oder das Spar-Abo, mit denen Lieblingsartikel ebenfalls schnell und einfach nachbestellt werden können. Vor diesem Hintergrund haben wir uns dazu entschlossen, den Fokus des Dash-Programms zu verlagern. Ab dem 28. Februar werden Dash Buttons weltweit nicht mehr bei Amazon erhältlich sein. Bestehende Dash-Button-Kunden können ihre Dash Buttons jedoch weiterhin verwenden."

Anspruch auf Original-Medikamente

Patienten haben Anspruch auf Original-Medikamente, wenn die Kasse nicht schnell genug ist. Denn Krankenkassen dürfen Anträge auf Übernahme der Mehrkosten nicht vertrödeln – nach drei Wochen gelten sie als genehmigt. Mit dieser „fiktiven Genehmigung“ dürfen sie nicht auf billigen Nachahmerprodukten bestehen oder auf dem geltenden Festbetrag, sagt das Bundessozialgericht. Versicherte, die keine Generika vertragen, bekommen so die hohe Zuzahlung auf das Original-Präparat erstattet. Grundlage sind zwei Urteile des Bundessozialgerichtes: Az: B 1 KR 24/18 R und Az: B 1 KR 23/18 R. Weitere Informationen gibt es auch bei der Unabhängigen Patientenberatung.

Dienstwagen muss zur Arbeitszeit passen

Mini-Job und Vollzeit-Dienstwagen – das passt nicht zusammen. Einen solchen Arbeitsvertrag hat der Bundesfinanzhof (Az.: X R 44-45/17) steuerlich nicht anerkannt. Der Kläger hatte seine Ehefrau als Bürokraft und Kurierfahrerin beschäftigt, mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von neun Stunden. Den Firmenwagen durfte sie allerdings immer benutzen – auch privat. Das sei absolut unüblich, sagen die obersten Finanzrichter. Kein anderer Mitarbeiter bekäme solche Konditionen. Grundsätzlich ist es aber möglich, dass der angestellte Ehepartner einen Dienstwagen fährt.

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