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#service vom 7. Januar 2019

von Dagmar Deilmann-Werra

Themen: Weniger Krankenkassenbeiträge, Erziehungszeiten melden, Strom aus der Region.

Videolänge:
2 min
Datum:
07.01.2019

Weniger Krankenkassenbeiträge

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden günstiger. Denn bei Angestellten übernimmt der Arbeitgeber wieder die Hälfte aller Beiträge und bei Selbständigen sinkt der Mindestbeitrag. Trotzdem empfiehlt die Stiftung Warentest, Kassen zu vergleichen und eventuell zu wechseln – so könnten Versicherte einige Hundert Euro sparen.

Auch mit zusätzlichen Leistungen: übernimmt die Krankenkasse Reiseimpfungen zum Beispiel, homöopathische Behandlungen oder die professionelle Zahnreinigung, wird das Portemonnaie deutlich entlastet. Also: Kasse nach Angeboten fragen oder einfach eine neue suchen. Alle Ergebnisse des Vergleichs finden Sie bei der Stiftung Warentest.

Erziehungszeiten melden

Ältere Hausfrauen, die zwei Kinder großgezogen haben, können jetzt eine eigene Rente beantragen! Dafür müssen sie nur die Erziehungszeiten beim Versicherer melden. Denn seit Januar werden für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, zweieinhalb Jahre im Rentenkonto gespeichert. Bei zwei Kindern reicht das für den gesetzlich geforderten Mindestbeitrag von fünf Jahren. Wer schon in Rente ist, bekommt automatisch für jedes Kind rund 16 Euro mehr im Monat. Weitere Infos gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Strom aus der Region

Verbraucher können Ökostrom jetzt auch aus ihrer direkten Umgebung beziehen. Denn seit Januar gibt es beim Umweltbundesamt das neue Regionalnachweisregister. Damit können Energieversorger anzeigen, dass ihr Strom mit Windkraft- oder Photovoltaikanlagen in der Region erzeugt wird. So soll sichergestellt werden, dass eine Kilowattstunde aus erneuerbaren Energien auch nur einmal als regional verkauft wird. Das soll Verbraucher vor Doppelvermarktung und falschen Werbeversprechen schützen. Fragen Sie also Ihren Energieversorger, ob er Regionalstrom liefern kann.

Die Übersichtskarten findet man beim Regionalnachweisregister. Noch sind keine Anlagen dort verzeichnet, die Regionen kann man sich aber bereits anzeigen lassen. Mehr dazu finden Sie beim Umweltbundesamt: Regionalnachweisregister (RNR) und Herkunftsnachweisregister (HKNR).

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