In Berlin sind die Angebotsmieten zuletzt schneller gestiegen als anderswo. Sie haben sich bis 2018 laut Bundesbauministerium innerhalb von zehn Jahren auf durchschnittlich 11,09 Euro je Quadratmeter kalt verdoppelt.
Deshalb will Berlin die Mieten für 1,5 Millionen nicht preisgebundene Wohnungen für fünf Jahre auf dem Stand vom 18. Juni 2019 einfrieren. Die sich seit Jahren drehende Spirale, bei Neuvermietungen grundsätzlich höhere Mieten aufzurufen und im Bestand regelmäßig draufzusatteln, soll so gestoppt werden.
Bestimmt der Staat auch Obergrenzen für Mieten?
Teil des Gesetzentwurfes ist eine Tabelle mit solchen Obergrenzen je nach Baujahr und Ausstattung der Wohnung. Der Höchstwert liegt bei 9,80 Euro kalt je Quadratmeter. Grundlage ist der Mietenspiegel 2013 - in jenem Jahr galt der Wohnungsmarkt in Berlin noch als gesund.
In zwei Fällen dürfen Vermieter die Obergrenzen überschreiten:
- Sind Wohnungen besonders hochwertig ausgestattet, können sie einen Euro je Quadratmeter draufschlagen.
- Auch im Falle von Modernisierungen für mehr Klimaschutz und Barrierefreiheit soll ein Aufschlag von maximal einem Euro erlaubt sein.
Obergrenzen für Neuvermietung
Obergrenzen dürfen bei Neuvermietungen nicht überschritten werden. Eine Wohnung darf also beim Einzug eines neuen Mieters nicht teurer als für den Vormieter sein und dürfte - wenn der alte Mietpreis über der Obergrenze lag - in vielen Fällen sogar billiger werden.
Können Bestandsmieter ihre Miete senken?
Das soll bei "Wuchermieten" möglich sein, die mehr als 20 Prozent über den Obergrenzen liegen. Mieter sollen dann beim Senat eine Absenkung auf diesen Wert beantragen können. Kompliziert wird es, weil noch Zu- oder Abschläge auf Basis der Lage möglich sein sollen.
Das braucht Zeit zur Vorbereitung und bis zu 250 neue Beschäftigte in der Verwaltung. Daher soll die Senkungsregelung erst neun Monate nach dem Mietendeckel in Kraft treten, also voraussichtlich Ende 2020.
Quelle: dpa