Wichtig ist, nicht blind vor Gier jedes Angebot anzunehmen. Klingt eines zu schön, um wahr zu sein: Fragen Sie sich, warum Ihnen der Käufer ein solches Angebot unterbreitet und nehmen Sie keine Angebote an, die über Ihrem Verkaufspreis liegen.
Da viele Betrüger versuchen, ihre Opfer auf andere Kommunikationswege wie E-Mail, SMS oder WhatsApp umzuleiten: Kommunizieren Sie schriftlich nur über das Verkaufsportal. Außerdem sollten Sie keine Waren ins Ausland verkaufen oder versenden und keine Bezahlung per Scheck oder Treuhand-Services wie Western Union akzeptieren. Grundsätzlich gilt: Waren immer erst nach Geldeingang versenden.
Haftung für Privatverkäufer
Um als Privatverkäufer erfolgreich zu sein, ist eine genaue Beschreibung des Artikels wichtig. Führen Sie Mängel auf, die der Gegenstand hat oder die Sie für möglich halten. Privatverkäufer haften zwei Jahre für Schäden an gebrauchten Artikeln. Es sei denn, Sie schließen das in der Beschreibung explizit aus.
Privatverkauf Formulierung
Formulieren Sie: „Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung". Verschweigen Verkäufer Mängel arglistig, sind sie zu Schadenersatz verpflichtet. Auf der sicheren Seite sind Sie mit der Ergänzung: „Die Haftung auf Schadenersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahrlässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt davon unberührt.“
Haftungsausschluss beim Privatverkauf im Internet
Auch beim Verkauf einzelner Neuwaren können Privatverkäufer die Haftung ausschließen. Bieten Sie Waren häufiger mit der gleichen Formulierung zum Verkauf an, gehört in die Artikelbeschreibung: „Ich beschränke die Mangelhaftung auf ein Jahr ab Lieferung der Sache. Die Haftung auf Schadenersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahrlässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt uneingeschränkt.“
Unterschied zum gewerblichen Verkäufer
Wer häufig auf Internet-Plattformen verkauft, gilt schnell als gewerblicher Verkäufer. Die Käufer der Waren haben dann ein Widerrufsrecht, der Ausschluss der Haftung ist unwirksam und das Finanzamt fordert Steuern. Von einem Gewerbe gehen Gerichte meist aus, wenn Privatverkäufer regelmäßig gleichartige oder neuwertige Waren anbieten und dauerhaft ertragreiche Geschäfte machen.
Privat verkaufen: Steuer
Um Steuersünder zu erwischen, durchforsten Beamte des Bundeszentralamts für Steuern mit der Suchmaschine Xpider das Netz. Die Software fischt heraus, wer über längere Zeit viel verkauft oder größere Posten Neuware anbietet und stellt automatisch Querverbindungen zu den Daten der Behörde her. Neben Einkommensteuer kann Umsatz- und Gewerbesteuer fällig werden.
Erfolgreich privat verkaufen: Tipps
Egal, ob Sie nur einzelne Artikel oder häufiger verkaufen: Um erfolgreich zu sein, sind einige Dinge zu beachten.
- Stellen Sie Artikel möglichst an Abenden und zum Wochenende ein. Da sind mehr Leute auf den Portalen unterwegs.
- Bei Auktionen sollte das Ende nicht mitten in der Nacht liegen oder in die frühen Morgenstunden fallen.
- Wählen Sie einen aussagekräftigen Titel mit passenden Schlagworten für Ihre Verkaufsanzeige, um besser gefunden zu werden.
- Schreiben Sie beispielsweise nicht einfach "Schuh", sondern nennen Sie die Marke, Größe und Farbe.
- Laden Sie viele gute Fotos hoch, und orientieren Sie sich preislich an ähnlichen Angeboten.
- In puncto Lieferung ist es besser, vorab zu recherchieren, wie viel Porto und Verpackung kosten.
- Bieten Sie möglichst auch persönliche Abholung gegen Barzahlung an.