Endlich in Rente! Am Ende des Arbeitslebens freuen sich wohl alle Arbeitnehmer auf den wohlverdienten Ruhestand. Doch den sollte man nicht ohne Prüfung des Rentenbescheids begehen. Denn Fehler sind keine Seltenheit.
2018 legten 148.000 Rentner Widerspruch gegen ihren Bescheid ein. In 1.000 Fällen war dieser vor Gericht erfolgreich. In 35.000 weiteren Fällen wurden von der Deutschen Rentenversicherung Bescheide nachträglich korrigiert.
Fehlerquellen vor allem bei Frauen
Gerade bei Frauen stecken im Rentenbescheid etliche Fehlerquellen. Denn ihre Erwerbsbiografien sind oft „gebrochen“ und komplexer als die von Männern. Sie nehmen häufiger Kindererziehungs- oder Pflegezeiten in Anspruch und erhalten öfter eine Witwenrente.
Doch wie können Sie sichergehen, dass Ihr Rentenbescheid am Ende stimmt? Indem Sie vorbeugen. Sie erhalten im Laufe ihres Arbeitslebens eine ganze Menge Post von der Deutschen Rentenversicherung.
Renteninformation von der Deutschen Rentenversicherung
Zunächst die Renteninformation – und zwar ab 27 Jahren einmal im Jahr, wenn Sie bereits mindestens fünf Monate eingezahlt haben. Das ist aber nur eine Hochrechnung.
Ab 55 Jahren erhalten Sie alle drei Jahre die Rentenauskunft. Die enthält zwar schon mehr Details, ist aber auch nur eine Hochrechnung. Alle Fakten zur Berechnung und die gesamte Auflistung ihres Rentenkontos erhalten Sie nur auf Antrag.
Ausführliche Rentenauskunft beantragen
Unser TIPP: Beantragen Sie bei der Rentenversicherung kostenlos die ausführliche Rentenauskunft. Oder gehen Sie zum Rentenberater um Ihre Beitragszeiten zu überprüfen – eine so genannte Kontenklärung. Nach der Kontenklärung erhalten Sie die ausführliche Rentenauskunft automatisch.
Zeiten im Rentenkonto klären
Achten Sie bei der Kontenklärung darauf, alle Zeiten anzugeben. Der Berater kann nur das sehen, was im Rentenkonto schon vorhanden ist. Deswegen prüfen Sie genau ob alle Kindererziehungszeiten vorhanden sind. Denn sie erhöhen die Rente.
- Für Kinder geboren vor 1992 erhalten Sie zweieinhalb Entgeldpunkte,
- für Kinder nach 1992 drei Entgeldpunkte.
Das bedeutet die Rente wird Ihnen so angerechnet, als hätten Sie zweieinhalb oder drei Jahre ein durchschnittliches Gehalt verdient. Diese Zeiten erhöhen also Ihre Rente. Ebenso wie Pflegezeiten:
- Pflegen Sie einen Angehörigen mindestens zehn Stunden die Woche, zahlt die Pflegeversicherung für Sie in die Rentenkasse ein.
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Exakte Höhe im Rentenbescheid
Den Rentenbescheid erhalten Sie nach Beantragung der Rente. Und was im Rentenbescheid steht gilt. Er enthält die exakte Höhe der Rente und alle Details zur Berechnung.
Sobald Sie den Rentenbescheid erhalten, sollten Sie ihn prüfen:
- Sind ihre Beitragszeiten vollständig und richtig erfasst? Dazu gehören neben Arbeitsjahren auch Anrechnungszeiten wie Arbeitslosigkeit oder Krankheit.
- Vergleichen Sie alte Lohnabrechnungen und Sozialversicherungsbescheinigungen mit dem Rentenbescheid.
- Und prüfen Sie den Bescheid auf Zahlendreher. Gerade für Zeiten vor 2005. Denn damals wurden noch alle Daten per Hand eingegeben.
Fehler im Rentenbescheid: Widerspruch einlegen
Und handeln Sie bei Fehlern schnell! Nach Erhalt des Rentenbescheids haben Sie nur vier Wochen Zeit dagegen Widerspruch einzulegen.
Sollte die Frist verstrichen sein oder Fehler erst viel später auffallen, so gibt es die Möglichkeit ein Überprüfungsverfahren bei der Rentenversicherung einzuleiten. Ist dieses erfolgreich, bekommen Sie fehlende Beiträge zurückerstattet – aber nur für maximal vier Jahre rückwirkend.
Dokumente gut aufheben
Generell gilt: Heben Sie alle Dokumente gut auf. Denn Sie unterliegen der Nachweispflicht. Was Sie gegenüber der Rentenversicherung nicht beweisen können, wird Ihnen nicht angerechnet. Und holen Sie sich im Zweifel Rat.
Kostenlose Beratung bieten die regionalen Stellen der Deutschen Rentenversicherung, die Caritas. Kostenpflichtig beraten der Sozialverband VDK Deutschland e.V. und private Rentenberater.