Der polizeilichen Kriminalstatistik zufolge wurden im Jahr 2019 etwa 19.000 Fälle von Stalking polizeilich erfasst. Die meisten Stalking-Fälle entstehen dabei aus Beziehungen heraus. So auch im Fall von Bianca, die unseren Kolleg*innen von “Volle Kanne” hier ihre Geschichte erzählt:
Stalker verfolgt und terrorisiert
Der Mann, der einmal Ramonas Nachbar war, schreckt vor nichts zurück, um ihr das Leben zur Hölle zu machen: Er ruft sie an, bombardiert sie mit Nachrichten, beobachtet sie heimlich und stellt ihr nach. Es kommt sogar mehrfach zu Gewaltandrohungen und Einschüchterungen – bis die Situation eines Tages so sehr eskaliert, dass der Stalker Ramonas Ehemann angreift und mit einer Schaufel auf ihn einschlägt.
Doch obwohl sich Ramona als Stalking-Opfer immer wieder an die Polizei und an Stalking-Beratungsstellen wendet, ist ihr Stalker bis heute nach ihrem Empfinden nicht wirklich bestraft worden. Warum das so ist? Das fragt sich auch Reporterin Helen Fares im neuen WISO-Video.
Leben in Angst
Um dem extremen Psychoterror durch ihren Stalker zu entkommen, ist Ramona kürzlich in ein anderes Bundesland gezogen. Hier will sie noch einmal ganz neu anfangen. Ihr größter Wunsch ist es, in Ruhe zu leben und das Haus ohne Pfefferspray in der Tasche verlassen zu können.
Doch der Weg dahin ist weit. Die Angst, dass der Stalker sie auch an ihrem neuen Wohnort finden wird, ist immer da. Helen trifft Ramona in ihrem neuen Zuhause und will wissen: Wie kann man neu anfangen, wenn einen die Vergangenheit auf diese extreme Art und Weise verfolgt? Und was kann man als Betroffene*r gegen Stalking unternehmen?
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Stalking-Opfer
Zu den häufigsten Auswirkungen von Stalking gehören Schlafstörungen und innere Unruhe. Wenn Sie diese Anzeichen kennen sollten Sie ihren Hausarzt aufsuchen und darüber sprechen. Auch eine Psychotherapie könnte unter Umständen sinnvoll sein. Dokumente von Ärzten und Beratern können außerdem vor Gericht sehr wichtige Beweismittel sein.
Übrigens: Zum März 2017 wurde das Stalking-Gesetz neu geregelt. Seitdem ist Nachstellung bereits dann strafbar, wenn die Behörden feststellen, dass die Taten "objektiv geeignet" sind, das Leben der Opfer nachhaltig zu stören.
Möglich ist es auch, an einem Familien- oder Amtsgericht ein Kontaktverbot zu erwirken. Dabei handelt es sich um einen sogenannten Beschluss nach dem Gewaltschutzgesetz, der dem Stalker untersagt, sich dem Betroffenen zu nähern. Mehr Infos dazu finden Sie beispielsweise beim Bundesjustizministerium.