Sie sind hier:

Sterben verboten?

Zwischen Therapie und Übertherapie

von Barbara Ludewig

„Für unseren Vater war das die Hölle, was er da durchmachen musste“ – das sagt eine Tochter über den Tod ihres Vaters im Krankenhaus. „Hätte man seinen Körper und seien Geist in Ruhe gelassen.“

Videolänge:
25 min
Datum:
24.02.2020
Verfügbarkeit:
Video verfügbar bis 03.02.2024

Eine Patientenverfügung hat der Vater am Ende nicht mehr unterschrieben, die Angehörigen schienen machtlos. Die Tochter ist sicher: Die Operationen, die lebenserhaltenen Maßnahmen im Krankenhaus - das hat ihr Vater nicht gewollt.

Der Erfolg von Intensivmedizin ist für viele unbestritten. Doch manche Patienten erfahren noch in den letzten Lebenswochen strapazierende Behandlungen. "Ich bekomme sehr viele Anfragen von Familien, die extrem darunter leiden, dass ihre geliebten Eltern auf der Intensivstation umfangreiche Therapien bekommen, von denen die Kinder wissen, das hätten die Eltern nie gewollt", sagt Dr. Matthias Thöns. Der Palliativmediziner aus Witten ist Beschwerdeführer vor dem Bundesverfassungsgericht gegen § 217 (Verbot der Hilfe bei der Selbsttötung).

Thöns wünscht sich, "dass man über das Sterben reden darf, dass es nicht in die Tabuecke geschoben wird, dass sich Menschen Gedanken machen, wie sie die letzte Lebenszeit erleben wollen und insbesondere wo sie die letzte Lebenszeit verbringen wollen."

Laut Deutscher Gesellschaft für Palliativmedizin möchten 90 Prozent der Deutschen zu Hause sterben, tatsächlich tun dies aber nur ca. 25 Prozent. Viele Experten sagen: Menschen bekommen im Krankenhaus am Lebensende oft zu viel Medizin. Doch viele Ärzte wissen andererseits auch nicht, was der Patient wollte, wenn Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht fehlen.

Sterbehilfe/Lebensende/Pflege im Alter

WISO - Thema: Vorsorge fürs Lebensende 

Patientenverfügung, Testament, Vorsorgevollmacht: was müssen Patienten beachten, um im Alter gut vorgesorgt zu haben?

Zur Merkliste hinzugefügt Merken beendet Bewertet! Bewertung entfernt Zur Merkliste hinzugefügt Merken beendet Embed-Code kopieren HTML-Code zum Einbetten des Videos in der Zwischenablage gespeichert.
Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen des ZDF.

Sie haben sich mit diesem Gerät ausgeloggt.

Sie haben sich von einem anderen Gerät aus ausgeloggt, Sie werden automatisch ausgeloggt.

Ihr Account wurde gelöscht, Sie werden automatisch ausgeloggt.

Um Sendungen mit einer Altersbeschränkung zu jeder Tageszeit anzuschauen, kannst du jetzt eine Altersprüfung durchführen. Dafür benötigst du dein Ausweisdokument.

Zur Altersprüfung

Du bist dabei, den Kinderbereich zu verlassen. Möchtest du das wirklich?

Wenn du den Kinderbereich verlässt, bewegst du dich mit dem Profil deiner Eltern in der ZDFmediathek.

Du wechselst in den Kinderbereich und bewegst dich mit deinem Kinderprofil weiter.

An dieser Stelle würden wir dir gerne die Datenschutzeinstellungen anzeigen. Entweder hast du einen Ad-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiviert, welcher dies verhindert, oder deine Internetverbindung ist derzeit gestört. Falls du die Datenschutzeinstellungen sehen und bearbeiten möchtest, prüfe, ob ein Ad-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiv ist und schalte es aus. So lange werden die standardmäßigen Einstellungen bei der Nutzung der ZDFmediathek verwendet. Dies bedeutet, das die Kategorien "Erforderlich" und "Erforderliche Erfolgsmessung" zugelassen sind. Weitere Details erfährst du in unserer Datenschutzerklärung.

An dieser Stelle würden wir dir gerne die Datenschutzeinstellungen anzeigen. Möglicherweise hast du einen Ad/Script/CSS/Cookiebanner-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiviert, welcher dies verhindert. Falls du die Webseite ohne Einschränkungen nutzen möchtest, prüfe, ob ein Plugin oder ähnliches in deinem Browser aktiv ist und schalte es aus.