Krankengeld trotz Schlamperei
Wenn der Doktor die Krankmeldung an die Kasse schicken soll und sie dann verloren geht, darf der Patient nicht der Dumme sein! Deshalb hat das Bundessozialgericht entschieden, dass Versicherte Anspruch auf Krankengeld haben, obwohl die Krankmeldung viel zu spät kam.
Hier waren die Unterlagen mit einem Freiumschlag verschickt worden, den die Kasse dem Arzt zur Verfügung gestellt hatte. Grundsätzlich bleibt es aber dabei, dass immer der Versicherte der Krankenkasse Bescheid sagen muss, wenn er nicht zur Arbeit gehen kann - und zwar innerhalb einer Woche.
„Der Gesetzgeber hat übrigens inzwischen auf das Problem reagiert und das Recht (teilweise allerdings erst mit Wirkung für künftige Zeiträume) geändert“, heißt es beim Bundessozialgericht. „So sind die Arbeitsunfähigkeitsdaten ab dem 1.1.2021 vom Arzt in elektronischer Form an die Krankenkasse zu übermitteln. Die Verantwortung für die Übermittlung liegt dann also generell - und nicht nur in speziellen Fallgestaltungen, wie sie der Entscheidung des 3. Senats zugrunde gelegen haben - beim Arzt bzw. der Krankenkasse.“ Bundessozialgericht, Az.: B 3 KR 6/18 R
Rückruf bei ALDI Süd
Der Discounter muss eine Gehhilfe aus dem Verkauf nehmen. Betroffen ist der Rollator des Lieferanten Aspiria Nonfood, der grade erst im Angebot war. Die Sitzfläche kann einreißen und so zu gefährlichen Stürzen führen. Kunden sollten den Rollator nicht benutzen, sondern zurückbringen.
Der Rollator des Lieferanten ASPIRIA NONFOOD GMBH hat die EANummern
- 4088500124897 und
- 4088500130157.
Weitere Infos gibt es unter der kostenlosen Hotline 0800-7238 003 oder per Mail an aspiriaservice@sertronics.de.
Wohin mit dem Trennungs-Hund
Die Liebe geht… und wer kriegt den Hund? Haustiere werden bei einer Scheidung genauso behandelt wie Hausrat, der unter den Partnern aufgeteilt wird. Dabei kann man sich auf Ausgleichszahlungen einigen - ein Besuchsrecht gibt es allerdings nicht. Die Stiftung Warentest rät deshalb, wichtige Punkte schriftlich festzuhalten:
- Wer hat das Tier gekauft?
- Wem wurde es geschenkt?
- Wer kümmert sich?
- Wer zahlt den Tierarzt?
Mit einer freiwilligen Vereinbarung kann man dann auch klären, wer nach der Trennung wie viel Zeit mit dem Tier verbringen darf. Mehr dazu gibt es bei der Stiftung Warentest.
Versicherungen für Berufseinsteiger
Junge Leute sind oft nicht richtig versichert. Entweder haben sie Policen, die zu teuer sind und völlig unnötig oder es fehlen wirklich wichtige Absicherungen. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz berät deshalb Berufseinsteiger mit einem kostenlosen Webinar. Eine Stunde lang stellen die Experten verschiedene Versicherungen vor, geben Tipps und beantworten Fragen. Der nächste Termin ist am 14. August 2019. Wer mitmachen will, muss sich aber vorher anmelden.
Webinare gibt es bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zu den Themen
- Versicherungen für Berufseinsteiger
- Versicherungen für Familien
- wie erkenne ich Fake-Shops.