Verbrauchermeldungen der Woche
Das Elektronische Rezept kommt später. Weil „die erforderlichen technischen Systeme noch nicht flächendeckend zur Verfügung stehen“, kann das elektronische Rezept (oder E-Rezept) nicht wie angekündigt schrittweise eingeführt werden. So die Begründung des Bundesgesundheitsministeriums in einem Schreiben vom 22. Dezember, das WISO vorliegt.
Für gesetzlich Versicherte bedeutet das: Es bleibt vorerst alles beim Alten. Wie gewohnt, bekommen sie für alle Verordnungen weiterhin ein Papier-Rezept ausgestellt, das zum Beispiel in der Apotheke eingelöst werden kann. Aber: Das E-Rezept wird kommen. Nur wann, das ist im Moment unklar.
Weg mit dem alten Lappen
Schrittweise werden die alten Führerscheine in ein fälschungssicheres EU-einheitliches Dokument umgetauscht. Eigentlich müssten die Geburts-Jahrgänge 1953-1958 ihren alten Führerschein bis 19. Januar umgetauscht haben. Wer immer noch den grauen oder rosa Führerschein besitzt, hat Glück gehabt. Wegen der Corona-Pandemie hat die Verkehrsministerkonferenz eine Fristverlängerung beschlossen. Es gilt jetzt: bis 19. Juli 2022 muss der Führerschein der betroffenen Jahrgänge umgetauscht sein – erst dann droht ein Bußgeld.
Wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen, entnehmen Sie den Seiten des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr: BMDV - Vorgezogener Umtausch von Führerscheinen (bmvi.de)
Mogelpackung des Jahres 2021
Gesucht wird die größte Mogelpackung des Jahres 2021. Zur Auswahl stehen fünf Fertiglebensmittel:
- Perpetum von Bahlsen.
- Paprika Sauce von Homann
- Kitkat von Nestlé.
- Rahmsoße von Knorr.
- Wurzener Waffelblättchen von Griesson-de Beukelaer: doppelte Verpackungsgröße bei gerade mal 3 Gramm mehr – und teurer wird’s auch. Für die Verbraucherzentrale Hamburg eine „echte Umweltsünde“.
Für alle anderen gilt: gleiche Packung, weniger Inhalt und meist ein höherer Preis. Den Link zur Abstimmung und zu den Stellungnahmen der Hersteller gibt’s hier: vzhh.de
Alte ÖPNV-Tickets weiter gültig
In einigen Regionen Deutschlands sind die Fahrkarten für Bus und Bahn zum 1. Januar teurer geworden – bis zu 5,5 Prozent beispielsweise im Verkehrsverbund Nürnberg. Aufgepasst - Tickets aus dem Vorverkauf, die noch nicht entwertet wurden, sind noch drei Monate gültig. Ab 1. April allerdings müssen sie dann gegen Aufpreis beim entsprechenden Verkehrsverbund umgetauscht werden.