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WISO vom 10. Januar 2022

Impfung bei Scheidungskindern - Wer entscheidet im Streitfall? Digitalisierung im Gesundheitswesen - Keine einheitliche Software; Immobilien-Teilverkauf - Lohnt sich das? U.a.

Videolänge:
41 min
Datum:
10.01.2022
:
UT
Verfügbarkeit:
Video verfügbar bis 10.01.2024

Verbrauchermeldungen der Woche

Das Elektronische Rezept kommt später. Weil „die erforderlichen technischen Systeme noch nicht flächendeckend zur Verfügung stehen“, kann das elektronische Rezept (oder E-Rezept) nicht wie angekündigt schrittweise eingeführt werden. So die Begründung des Bundesgesundheitsministeriums in einem Schreiben vom 22. Dezember, das WISO vorliegt.

Für gesetzlich Versicherte bedeutet das: Es bleibt vorerst alles beim Alten. Wie gewohnt, bekommen sie für alle Verordnungen weiterhin ein Papier-Rezept ausgestellt, das zum Beispiel in der Apotheke eingelöst werden kann. Aber: Das E-Rezept wird kommen. Nur wann, das ist im Moment unklar.

 Weg mit dem alten Lappen

Schrittweise werden die alten Führerscheine in ein fälschungssicheres EU-einheitliches Dokument umgetauscht. Eigentlich müssten die Geburts-Jahrgänge 1953-1958 ihren alten Führerschein bis 19. Januar umgetauscht haben. Wer immer noch den grauen oder rosa Führerschein besitzt, hat Glück gehabt. Wegen der Corona-Pandemie hat die Verkehrsministerkonferenz eine Fristverlängerung beschlossen. Es gilt jetzt: bis 19. Juli 2022 muss der Führerschein der betroffenen Jahrgänge umgetauscht sein – erst dann droht ein Bußgeld.

Wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen, entnehmen Sie den Seiten des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr: BMDV - Vorgezogener Umtausch von Führerscheinen (bmvi.de)

Mogelpackung des Jahres 2021

Gesucht wird die größte Mogelpackung des Jahres 2021. Zur Auswahl stehen fünf Fertiglebensmittel:

  • Perpetum von Bahlsen.
  • Paprika Sauce von Homann 
  • Kitkat von Nestlé. 
  • Rahmsoße von Knorr. 
  • Wurzener Waffelblättchen von Griesson-de Beukelaer:  doppelte Verpackungsgröße bei gerade mal 3 Gramm mehr – und teurer wird’s auch. Für die Verbraucherzentrale Hamburg eine „echte Umweltsünde“.

Für alle anderen gilt: gleiche Packung, weniger Inhalt und meist ein höherer Preis. Den Link zur Abstimmung und zu den Stellungnahmen der Hersteller gibt’s hier: vzhh.de

Alte ÖPNV-Tickets weiter gültig

In einigen Regionen Deutschlands sind die Fahrkarten für Bus und Bahn zum 1. Januar teurer geworden – bis zu 5,5 Prozent beispielsweise im Verkehrsverbund Nürnberg. Aufgepasst - Tickets aus dem Vorverkauf, die noch nicht entwertet wurden, sind noch drei Monate gültig. Ab 1. April allerdings müssen sie dann gegen Aufpreis beim entsprechenden Verkehrsverbund umgetauscht werden.  

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