Verbrauchermeldungen der Woche
Bankgebühren zurückholen
Erhöhen Geldinstitute ihre Gebühren, wird darüber oft per Post oder E-Mail informiert. Wurde dem nicht aktiv widersprochen, galt das als Zustimmung. Dem hat der BGH nun einen Riegel vorgeschoben. Die sogenannte stillschweigende Zustimmung sei bei Vertragsänderungen unwirksam, so die Richter. Für die Kunden und Kundinnen heißt das: Bankgebühren, die seit dem 1.Janurar 2018 neu eingeführt oder erhöht wurden, kann man zurückfordern.
Ein Beispiel: Wurden für ein anfangs noch kostenloses Girokonto später Gebühren von fünf Euro verlangt, können die seit ab 1.1. 2018 bis heute zurückgeholt werden. Das wären hier also 150 Euro Erstattung. Beispieltexte für unzulässige Klauseln und einen Musterbrief zur Erstattung gibt es auf vzbv.de, der Homepage des Verbraucherzentrale Bundesverband.
Abzocke bei Kaffeefahrten erschwert
Für Kaffeefahrten gelten nun deutlich verschärfte Regeln. Das hat der Bundestag per Gesetz beschlossen. Gänzlich verboten ist damit ab sofort der Verkauf von Versicherungen, Bausparverträgen, Medizinprodukten und Nahrungsergänzungsmitteln. Hier kam es in der Vergangenheit immer wieder zu massiver Abzocke und Verbrauchertäuschung.
Die Teilnehmer solcher Fahrten müssen nun vom Veranstalter besser über ihre Rechte aufgeklärt werden. Bei Verstößen beträgt das Bußgeld jetzt 10.000 Euro, statt wie bisher nur 1.000 Euro.
Fahrrad versichern
Rund 260.000 Fahrräder sind 2020 geklaut worden. Doch bei Diebstahl außer Haus greift die normale Hausratversicherung meist nicht. Dafür sind spezielle Fahrradversicherungen auf dem Markt. Und die hat jetzt die Stiftung Warentest geprüft. Und zwar für fünf Fahrrad-Modelle von 500 bis 4.000 Euro Wert.
- Cityrad (500 Euro)
- Trekkingrad (1500 Euro)
- E-Cityrad (2500 Euro)
- E-Lastenrad (3500 Euro)
- E-Trekkingrad (4000 Euro)
Verglichen wurden Angebote für die Fahrradklau-Hauptstadt Leipzig und für Remscheid, wo besonders selten Räder gestohlen werden. Das Ergebnis: Reinen Diebstahlschutz für das günstigste Rad gibt es schon ab 24 Euro pro Jahr, für das teuerste Rad schon ab 35 Euro jährlich. Voraussetzung: Das Rad wird an einen ortsfesten Gegenstand angeschlossen, etwa ein Geländer.
Elterngeld erhöhen
Verheiratete Paare können das Elterngeld um mehrere Hundert Euro pro Monat erhöhen, wenn sie vor der Geburt ihres Kindes die Steuerklasse wechseln. In die günstigere Steuerklasse sollte wechseln, wer nach der Geburt zuhause bleibt.
Beispiel: Bei 3.000 Euro Bruttoeinkommen vor der Geburt kann man durch den Steuerklassenwechsel das Elterngeld so von 906 auf 1.314 Euro monatlich erhöhen. Seit 2009 ist dieser Steuertrick vom Bundessozialgericht für rechtens erklärt. Und der Juli ist übrigens der geburtenstärkste Monat. Mehr dazu auf test.de.