Verbrauchermeldungen der Woche
Mehr Elterngeld durch Provisionen: Wer vor der Geburt des Kindes regelmäßig einen Zuschlag zum Gehalt bekommen hat, kann jetzt mit höherem Elterngeld rechnen. Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass solche regelmäßigen Provisionen steuerrechtlich als „laufender Arbeitslohn“ gelten.
Der Arbeitgeber hatte der Klägerin jeden Monat zusätzlich zum Gehalt 500 bis 600 Euro Provision gezahlt, das bei der Lohnsteuer aber nur als „sonstige Bezüge“ angegeben. Und die werden beim Elterngeld eigentlich nicht berücksichtigt. Da die Provision aber regelmäßig und lückenlos gezahlt wurde, muss sie auch angerechnet werden.
Bundessozialgericht, Az.: B 10 EG 3/19 R
Fitnesstracker enttäuschen im Test
Chic, aber viel zu ungenau - das ist das vernichtende Urteil der Stiftung Warentest bei Fitnesstrackern. Überzeugen konnten nur die beiden teuersten Smartwatches im Test: die Apple Watch 5 für 500 Euro und der Forerunner 245 Music von Garmin für 330 Euro. Sie bestimmen ihre Position via Satellit und können deshalb gelaufene oder gefahrene Strecken ganz genau messen. Immerhin die ungefähre Strecke, Puls und Kalorienverbrauch zeigt das Honor Band 5 für nur 38 Euro. Und auch das Charge 3 Armband von Fitbit für 120 Euro schafft noch ein „befriedigend“.
Alle weiteren Details finden Sie bei der Stiftung Warentest
Rückruf für Hundefutter
EDEKA und Marktkauf müssen einen Snack für Hunde aus dem Verkauf nehmen, der auch für die Hunde-Besitzer gefährlich werden kann. In einem Muster der „Premium Snack Hähnchenhälse“ wurden Salmonellen gefunden. Damit könnten sich auch die Hundehalter infizieren, warnen Tierärzte.
Betroffen sind "Hähnchenhälse" im 100g-Beutel mit der Bezeichnung EDEKA und dem auf der Verpackungsrückseite aufgedruckten Mindesthaltbarkeitsdatum 21.11.21 - Chargennummer 2005.
Rückruf Nutraferm (PDF)
Rückruf EDEKA
Mehr Geld für Flexi-Rentner
Volle Rente und volles Gehalt – so genannte Flexi-Rentner können jetzt vom Corona-Schutzpaket profitieren. Wer trotz vorgezogener Altersrente weiter oder wieder arbeiten möchte, darf in diesem Jahr bis zu 44.590 Euro dazu verdienen – und zwar ohne Rentenkürzung.
Normalerweise liegt die Höchstgrenze bei 6.300 Euro pro Jahr. Damit will der Bund vor allem für ehemalige Mitarbeiter aus systemrelevanten Berufen einen Anreiz schaffen, doch noch weiterzuarbeiten und als Krankenschwester zum Beispiel, als Altenpfleger oder Verkäuferin in der Krise zu helfen.
Weitere Informationen gibt es beim Bundesverband der Rentenberater
- Moderation - Marcus Niehaves