Verbrauchermeldungen der Woche
Kinderbonus wird ausgezahlt
Familien bekommen jetzt endlich ihr Geld aus dem Corona-Paket – ab September wird der Kinderbonus ausgezahlt. 300 Euro gibt es für alle Kinder, die auch einen Anspruch auf Kindergeld haben. Die Auszahlung wird in zwei Raten aufgeteilt: 200 Euro gibt´s im September, nochmal 100 Euro im Oktober.
Der Kinderbonus wird automatisch von der Familienkasse überwiesen, er muss nicht extra beantragt werden. Die Überweisung kommt aber nicht zusammen mit dem Kindergeld. Bei getrennt lebenden Eltern geht der Bonus an den Teil der Familie, dem das Kindergeld zusteht. Bei Sozialleistungen wird der Bonus nicht als Einkommen angerechnet.
Mehr dazu bei der Bundesagentur für Arbeit und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Per App "Scan4Chem" gefährliche Inhaltsstoffe finden
Scan4Chem - Den Schadstoffen auf der Spur: Das Umweltbundesamt hat eine App entwickelt, mit der man gefährliche Inhaltsstoffe in Gebrauchsgegenständen finden kann. Es geht um Chemikalien, die krebserregend sind, die die Hormone schädigen oder die Umwelt.
Im Moment sind erst ein paar tausend Produkte in der Datenbank von Scan4Chem. Aber je mehr Leute mitmachen und durch das Scannen ihre Anfragen an Hersteller und Händler senden, desto mehr Infos müssen veröffentlicht werden. Mehr dazu beim Umweltbundesamt.
Gesundheitskosten steuerlich absetzen
Wer für gesundheitsbewusstes Verhalten von seiner Krankenkasse einen Bonus bekommt, kann den auch von der Steuer absetzen. Selbst pauschal ausgezahlte Boni dürfen nicht den Sonderausgabenabzug für die Krankenversicherung mindern, sagt der Bundesfinanzhof.
Check-Up, Zahnvorsorge, Sportverein und Fitnessstudio waren der Kasse des Klägers 230 Euro Bonus wert. Diesen Betrag hatte das Finanzamt aber als Erstattung gewertet und die Sonderausgaben nicht anerkannt. Weitere Informationen beim Bundesfinanzhof, AZ.: X R 16/18
Steuerentlastung für Alleinerziehende
Alleinerziehende sollen durch das Corona-Paket steuerlich entlastet werden: Der jährliche Freibetrag wird deutlich erhöht. In der Steuerklasse II kommen zu den 1.908 Euro nochmal 2.100 Euro dazu. Für 2020 und 2021 gibt es also jeweils 4008 Euro Freibetrag bei der Steuer. Wer mehrere Kinder allein erzieht, wird nochmal zusätzlich um 240 Euro pro Kind entlastet. Weil die Änderung erst seit Juli gilt, wird der Freibetrag auf die restlichen Monate aufgeteilt.
Details dazu bei dem Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. und Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
- Moderation - Marcus Niehaves