Mehr als die Hälfte der Kinder und Jugendlichen eines Jahrgangs tragen hierzulande eine Zahnspange. Über eine Milliarde Euro geben die gesetzlichen Krankenkassen im Jahr für kieferorthopädische Leistungen aus. Ganz zu schweigen von dem Teil, den Eltern selbst für die Kosten der Behandlung ihrer Sprösslinge zahlen. Denn die gesetzliche Krankenkasse zahlt nicht immer und auch nicht alles.
Kosten der Behandlung bis 18 Jahre
Zwar gelten ausgeprägte Zahnfehlstellungen seit 1972 als Krankheit, so dass die Kosten der Behandlung bis zum 18. Lebensjahr von der Krankenkasse übernommen werden. Aber eben nur dann, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt.
Stufen der Kieferindikationsgruppen
- Das bedeutet, dass Stufe 3 von 5 der so genannten Kieferindikationsgruppen vorliegen muss.
- Bei Stufen 1 und 2 die vom Kieferorthopäden als durchaus medizinisch notwendig eingestuft werden können, trägt die Krankenkasse die Kosten nicht. Dann müssen die Eltern für die kompletten Kosten der kieferorthopädischen Behandlung aufkommen.
Zuzahlung für Zahnspange
In Fällen, in denen die Krankenkasse die Kosten übernimmt, zahlt sie zunächst einen Anteil von 80 Prozent, die Eltern tragen einen Eigenanteil von 20 Prozent, der erst nach erfolgreicher Behandlung erstattet wird.
Wichtig ist also, dass Kinder und Jugendliche die Spange gewissenhaft tragen, denn ansonsten bleiben auch hier die Eltern auf ihren Kosten sitzen.
Krankenkasse zahlt für einfachste Versorgung
Außerdem zahlt die gesetzliche Krankenkasse nur die einfachste Versorgung. Oft werden Eltern deswegen vom behandelnden Kieferorthopäden Zusatzleistungen angeboten. Um zu entscheiden, ob diese sinnvoll sind, hilft es sich den Heil- und Kostenplan aushändigen zu lassen und zu hinterfragen.
Zahnspange Arten: Kassenmodell oder Selbstzahler-Modell
Auch können sich Eltern Kassenmodell und Selbstzahler-Modelle der Zahnspange zeigen lassen, und vergleichen. Darüber hinaus sollten Sie sich aufklären lassen über die Konsequenzen einer Nichtbehandlung.
Und wichtig: holen Sie sich eine Zweitmeinung! Vor allem wenn teure Extraleistungen angeboten werden oder die Behandlung schon im Milchgebiss beginnen soll.
Anlaufstellen und Beratung
Vor allem aber sollten Eltern kritisch bleiben. Und sich im Zweifel im Vorfeld beraten lassen. Anlaufstellen sind regionale Niederlassungen der Bundesgemeinschaft der PatientInneninitiativen, die Unabhängige Patientenberatung Deutschland und die Verbraucherzentrale zur Übernahme der Kosten.
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