Kiffen am Steuer: Was ist erlaubt?

    Cannabis-Gesetz:Kiffen am Steuer: Was ist erlaubt?

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    TN: Kiffen am Steuer: Was ist erlaubt?

    Cannabiskonsum im Straßenverkehr – was ist künftig erlaubt? Strafverteidigerin Dr. Diebel bei ZDFheute live zu dem neuen Gesetzentwurf der Ampel

    Kiffen am Steuer - Was plant die Bundesregierung? | Strafverteidigerin Dr. Diebel bei ZDFheute live

    Seit Anfang April ist der Besitz von Cannabis in Deutschland flächendeckend erlaubt. Jetzt soll das weiterhin umstrittene Gesetz angepasst und ergänzt werden. Die Bundesländer haben Nachbesserungen gefordert. Bisher waren zu viele Fragen offen. Der Bundestag reagierte und hat gestern erstmalig über mögliche Änderungen debattiert.
    Im Fokus standen dabei bundesweite Regeln für den Cannabiskonsum im Straßenverkehr. Der Gesetzentwurf der Ampel-Koalition sieht unter anderem einen THC-Grenzwert für Autofahrer vor. Künftig soll dieser bei 3,5 Nanogramm je Milliliter Blut liegen. Zusätzlich diskutiert der Bundestag über Regelungen zum Mischkonsum von Alkohol und Cannabis sowie Bestimmungen für Fahranfänger. Bei Verstößen gegen die neuen Auflagen drohen nach der Verabschiedung des Gesetzes Geldstrafen von mehreren tausend Euro und Fahrverbote.
    Außerdem soll der gemeinschaftliche Anbau von Cannabispflanzen in Social Clubs reguliert werden. Große Plantagen sollen verhindert werden. Ab Juli dürfen die Cannabis-Vereine ihre Erzeugnisse regulär an ihre Mitglieder weitergeben.

    Bundesländer kritisieren das Cannabisgesetz

    Die Länder kritisieren die überhastet erscheinende Legalisierung und hatten dem Cannabis-Gesetz erst nach Zusicherung weiterer nachträglicher Änderungen zugestimmt. Vor allem die Innenministerien und die Justiz befürchteten eine Überlastung durch die umfassende Neubewertung von Altfällen. Die Amnestie-Regel des Cannabis-Gesetzes sieht vor, dass alle bis zum 1. April nicht vollständig vollstreckten Strafen erlassen werden müssen, wenn die Taten nach dem neuen Recht legal sind. Aufwendig seien vor allem sogenannte Mischfälle, also Fälle, in denen Cannabis-Besitz zusammen mit anderen Delikten verurteilt wurde. Hier müssen im Zweifelsfall neue Strafen festgesetzt werden.

    Bayern gegen die Teillegalisierung

    Nur zwei Wochen nach Beginn der deutschlandweiten Teillegalisierung erlässt Bayern als erstes Bundesland weitreichende Cannabis-Verbote in Biergärten, auf Volksfesten und an öffentlichen Orten, wie dem Englischen Garten in München. Zusätzlich sollen Kommunen die Möglichkeit bekommen, den Konsum von Cannabis-Produkten an öffentlichen Orten zu beschränken. Bei Verstößen drohen hohe Geldstrafen. Das Bundesland hatte sich bis zum Ende gegen das Gesetz ausgesprochen, konnte sich jedoch nicht durchsetzen.
    Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach will mit diesen Verboten klare Verhältnisse schaffen: Für Konsumenten und die Polizei. Auf Volksfesten, allen voran die Wiesn, ist das Kiffen flächendeckend untersagt. Dies begründen die Behörden damit, dass sich hier auch Kinder und Jugendliche aufhalten, in deren Gegenwart der Konsum von Cannabis durch das Bundesgesetz untersagt ist.
    Auch die Deutsche Bahn will ab Juni ein Cannabis-Verbot in ihre Hausordnung aufnehmen. Im Vordergrund stehe ebenfalls der Schutz von Kindern und Jugendlichen, die sich an Bahnhöfen aufhalten. Bis dahin werden Konsumenten dazu aufgefordert, aus Rücksicht auf ihre Mitreisenden das Kiffen am Bahnsteig zu unterlassen.

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