Tourismus-Plattform: EU verschärft Regeln für Booking.com

    Tourismus-Plattform:EU verschärft Regeln für Booking.com

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    Die EU-Kommission hat die Regeln für Booking.com verschärft. Die Buchungsplattform fällt nun unter ein EU-Gesetz, das Kunden "mehr Auswahl und Freiheit" ermöglichen soll.

    Booking.com App auf einem Smartphone
    Für Booking.com gelten künftig strengere Regeln. Die Tourismus-Plattform fällt nun unter das EU-Digitalgesetz.
    Quelle: imago/NurPhoto

    Wegen ihrer großen Marktmacht muss sich die Buchungsplattform Booking.com in der Europäischen Union künftig an schärfere Regeln halten. Das Unternehmen fällt mit Entscheidung der EU-Kommission vom Montag unter das Gesetz für digitale Märkte, mit dem Brüssel die Marktmacht großer Digitalkonzerne beschränken will. Booking muss demnach gerechtere Bedingungen für Anbieter von Hotels und Ferienwohnungen schaffen.
    Wer über Booking eine Unterkunft für einen Urlaub bucht, soll künftig "mehr Auswahl und Freiheit" haben. Die Plattform müsse Anbietern zudem "einen fairen Zugang" zu ihren Diensten bieten, teilte die EU-Kommission weiter mit. Dabei dürfte es unter anderem um mehr Entscheidungsfreiheit bei den Buchungs- und Stornokonditionen gehen.
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    EU-Vorgaben: Booking muss Bericht vorlegen

    Booking teilte am Montag mit, das Unternehmen habe mit der Entscheidung aus Brüssel gerechnet. Die Plattform werde "weiterhin konstruktiv mit der Kommission zusammenarbeiten, um Lösungen für die Einhaltung der Vorschriften zu entwickeln", erklärte die Plattform.
    Der Konzern mit Sitz in Amsterdam sei "ein wichtiger Akteur" in der europäischen Tourismusbranche, erklärte EU-Digitalkommissar Thierry Breton. Brüssel werde "sicherstellen, dass das Unternehmen die DMA-Verpflichtungen vollständig erfüllt", betonte er. Dafür hat Booking nun sechs Monate Zeit, das Unternehmen muss der Kommission unter anderem einen detaillierten Bericht vorlegen.
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    Twitter-Nachfolger: Auch X im Fokus der EU-Kommission

    Brüssel prüft nach eigenen Angaben zudem, ob auch der Onlinedienst X, früher Twitter, unter das Gesetz fällt. Das Unternehmen von US-Milliardär Elon Musk hatte argumentiert, der Dienst übe trotz hoher Nutzerzahlen keine besondere Marktmacht aus, weil es ausreichende Alternativen wie die Plattformen Threads oder Mastodon gebe.
    Mit dem Gesetz für digitale Märkte will die EU die Marktmacht sogenannter Gatekeeper - also Torwächter - des Internets beschränken. Die Vorschriften gelten seit Anfang März bereits für die Google-Mutter Alphabet, Amazon, Apple, die Tiktok-Mutter Bytedance, Meta und Microsoft. Apple wird mit dem Gesetz etwa verpflichtet, Alternativen zu seinem App Store zuzulassen, Google darf in den Ergebnissen seiner Suchmaschine nicht mehr die eigenen Dienste bevorzugen.
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    Quelle: AFP

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