Die Politikerinnen und Politiker im Bundesrat prüfen vor allem viele der Gesetze, die im Bundestag beschlossen wurden. Bei einigen Gesetzen müssen die Mitglieder des Bundesrates dem Gesetz nämlich erst noch zustimmen, bevor es gültig wird. Bei anderen Gesetzen muss der Bundesrat nicht zustimmen, kann aber Einspruch einlegen, so dass im Bundestag zumindest nochmal über das neue Gesetz beraten wird.
Wie viele Vertreterinnen und Vertreter ein Bundesland in den Bundesrat schickt, hängt davon ab, wie viele Menschen in dem Bundesland leben. Bundesländer mit vielen Einwohnern, zum Beispiel Bayern, schicken sechs Vertreterinnen und Vertreter. Länder mit wenigen Einwohnern, zum Beispiel Bremen, schicken drei Vertreterinnen und Vertreter in den Bundesrat.
Wer sitzt im Bundesrat?
Die einzelnen Regierungen der Bundesländer bestimmen selbst, welche Politikerinnen und Politiker sie in den Bundesrat schicken. Die jeweilige Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident ist aber immer dabei. Er oder sie ist Chef oder Chefin eines Bundeslandes. Wie viele Vertreterinnen und Vertreter ein Bundesland in den Bundesrat schickt, hängt davon ab, wie viele Menschen in dem Bundesland leben. Bundesländer mit vielen Einwohnern, zum Beispiel Bayern, schicken sechs Vertreterinnen und Vertreter. Länder mit wenigen Einwohnern, zum Beispiel Bremen, schicken drei Vertreterinnen und Vertreter in den Bundesrat.
Die Abstimmung
Die Abstimmung im Bundesrat ist kompliziert. Alle 69 Politikerinnen und Politiker dürfen ihre Stimme abgeben. Aber nicht jeder darf so abstimmen, wie er will. Vorher müssen sich die Mitglieder aus einem Bundesland einigen, ob sie alle mit "Ja" oder alle mit "Nein" stimmen wollen. Das heißt: Die Politikerinnen und Politiker aus einem Bundesland müssen vor einer Abstimmung einer Meinung sein.
Wenn die Politikerinnen und Politiker im Bundesrat gegen ein Gesetz sind, das der Bundestag aber unbedingt einführen will, kann es Streit geben. Dann kann eine Art Schiedsrichter bestellt werden. Diese Aufgabe übernimmt der Vermittlungsausschuss, das ist ein ganzes Team von Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern
Gemeinsame Lösung finden
Der Vermittlungsausschuss hat insgesamt 32 Mitglieder. Davon kommen 16 aus dem Bundestag und 16 aus dem Bundesrat. Der Vermittlungsausschuss versucht immer eine Lösung zu finden, mit der die Mitglieder des Bundestages und die des Bundesrates zufrieden sind.