Urteil: Land muss Ungeimpften Verdienstausfall zahlen
Ungeimpft in Corona-Quarantäne:Urteil: Land muss Verdienstausfall zahlen
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Neues Gerichtsurteil zu Corona: Entsteht durch eine Quarantäne-Maßnahme ein Verdienstausfall, erhalten Betroffene eine Entschädigung - auch, wenn sie ungeimpft sind.
Egal, ob ungeimpft oder nicht - das Land Baden-Württemberg muss Verdienstausfall tragen.
Quelle: Reuters
Das Land Baden-Württemberg muss zwei Ungeimpften den Verdienstausfall bezahlen, der durch eine Corona-Quarantäne entstanden war. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) bestätigte zwei entsprechende Urteile des Verwaltungsgerichts Stuttgart und des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, wie der VGH in Mannheim mitteilte (Aktenzeichen 16 K 2471/22 und 4 K 4354/21)
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, das Land kann noch Revision einlegen. Dann müsste sich das Bundesverwaltungsgericht mit den Fällen befassen.
Impfstoffe schützen nur eingeschränkt vor Infektion
Geklagt hatten ein Arbeitgeber und ein selbstständiger Versicherungsmakler, beide wollten vom Land mehrere Hundert Euro Verdienstausfall haben, die durch mehrtägige Quarantäne-Maßnahmen im Oktober und November 2021 entstanden waren. Das Land lehnte dies ab und verwies darauf, dass die Absonderung durch eine Impfung gegen Corona hätte vermieden werden können.
Der VGH urteilte nun, dass trotzdem ein Anspruch auf Entschädigung für den Verdienstausfall bestehe. Als Grund nannte das Gericht, dass die zum damaligen Zeitpunkt zugelassenen Impfstoffe nur zu etwa 70 Prozent vor einer Infektion schützen. Um die Übernahme von Verdienstausfall ausschließen zu können, brauche es dagegen einen Wirksamkeitsgrad von 90 Prozent und mehr, so das Gericht.
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