Österreich, Krems: Josef Fritzl wird zu seiner Anhörung bezüglich einer Verlegung vom Maßnahmen- in den Normalvollzug am Landesgericht in Krems gebracht.
Quelle: dpa
Der als "Monster von Amstetten" bekannt gewordene
Inzest-Täter Josef Fritzl darf vom Maßnahmenvollzug in den Normalvollzug wechseln. Das hat ein Senat aus drei Richtern am Landgericht Krems entschieden.
Von dem mittlerweile 89 Jahre alten Mann gehe keine Gefährlichkeit mehr aus, die eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum erforderlich mache, teilte das Gericht am Dienstag mit. Der Häftling leide unter fortschreitender
Demenz und habe körperlich so abgebaut, dass die der Einweisung zugrunde liegende Persönlichkeitsstörung inzwischen "begraben" sei, hieß es. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig.
Entlassung in Freiheit nicht möglich
Zugleich entschieden die Richter, dass eine bedingte Entlassung aus dem Normalvollzug - somit eine Entlassung in Freiheit - aus spezialpräventiven Gründen derzeit nicht möglich sei. Zwar sei Fritzl nicht mehr gefährlich, aber es sei immer noch fraglich, ob der inzwischen unter anderem Namen lebende Häftling künftig keine Straftaten mehr begehen würde.
"Demnach ist - angesichts der beispiellosen kriminellen Energie anlässlich der verurteilten Taten - von einer zukünftigen Deliktsfreiheit mangels Erprobung im Entlassungsvollzug, einer erforderlichen Auseinandersetzung mit den Taten sowie mangels einer Wohnmöglichkeit samt sozialem Umfeld nicht auszugehen", hieß es weiter.
Noch immer erleben viele Frauen Gewalt in ihrem Alltag. Frauenhäuser und Beratungsstellen sind komplett überlaufen.08.03.2024 | 1:43 min
Tochter 24 Jahre lang in einem Kellerverlies gefangen gehalten
In Kleinstadt Amstetten in
Österreich hatte Fritzl 1984 seine damals 18-jährige Tochter in den schalldicht ausgekleideten Keller seines Hauses gesperrt. In den folgenden 24 Jahren vergewaltigte er sie tausendfach und zeugte sieben Kinder mit ihr, von denen eines kurz nach der Geburt starb. Drei der überlebenden Kinder wurden von Fritzl und seiner Frau Rosemarie in ihrem Haus aufgezogen. Die anderen mussten mit ihrer Mutter im Keller leben, ohne je das Tageslicht zu sehen.
Fritzl habe Macht über eine Frau und ihre allzeitige Verfügbarkeit gewollt, so die damalige Gerichtsgutachterin zum Motiv.
Fritzl wurde im März 2009 zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Anklage im Prozess lautete auf Mord durch Unterlassen, Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, schwere Nötigung, Sklaverei und Blutschande. Sollten Verteidigung oder Staatsanwaltschaft gegen den aktuellen Beschluss nicht akzeptieren, müsste das Oberlandesgericht Wien über das Vorgehen entscheiden.
Noch nie wurden so viele Fälle von Kindeswohlgefährdung gemeldet. Was tun, wenn man einen Verdacht hat? "Das Schlechteste ist, gar nichts zu machen", so der Kinderschutzbund.
Quelle: dpa, AFP