Rügen: Klagen gegen LNG-Leitung abgewiesen

    Bundesverwaltungsgericht:Klagen gegen LNG-Leitung vor Rügen abgewiesen

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    Die Klagen von Umweltverbänden gegen die Versorgungsleitung des Rügener LNG-Terminals sind abgewiesen worden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht.

    Von Schleppern begleitet transportiert der LNG-Tanker "Arctic Lady" eine Ladung LNG zum Energie-Terminal "Deutsche Ostsee"
    Von Schleppern begleitet transportiert der LNG-Tanker "Arctic Lady" eine Ladung LNG zum Energie-Terminal "Deutsche Ostsee".
    Quelle: dpa

    Die Genehmigung für die Anbindungsleitung des umstrittenen Rügener Terminals für Flüssigerdgas (LNG) ist nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts rechtens.
    Das Leipziger Gericht hat Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des Naturschutzbundes Deutschland (Nabu) gegen die LNG-Gasversorgungsleitung vom Rügener Hafen Mukran nach Lubmin abgewiesen. Der Verzicht auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bei der Genehmigung sei rechtens, weil das Terminal in Mecklenburg-Vorpommern der Bewältigung einer Gasversorgungskrise diene, teilte das Gericht mit.
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    DUH und Nabu scheiterten bereits 2023 mit Eilanträgen

    Der entsprechende Planfeststellungsbeschluss für den ersten Seeabschnitt der LNG-Leitung sei laut Gericht nicht zu beanstanden. Weitere Abschnitte der Gasleitung sind nicht mehr Gegenstand vor dem Bundesverwaltungsgericht.
    Die Umweltverbände hatten moniert, dass für die umstrittene Flüssiggasleitung keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt und die Öffentlichkeit nicht ausreichend an der Entscheidung beteiligt wurde. Außerdem gebe es Verstöße gegen Umweltschutzvorschriften wie den Artenschutz.
    DUH und Nabu hatten auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses geklagt. Schon mit Eilanträgen, die auf einen Baustopp abzielten, waren sie vor dem Leipziger Gericht im vergangenen Jahr gescheitert.
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    Verflüssigtes Erdgas, soll den Wegfall der russischen Lieferungen ausgleichen. Doch die Pläne der Bundesregierung sind teuer und klimaschädlich.09.11.2023 | 28:49 min

    Besteht noch eine Gasmangellage?

    Angesichts des russischen Angriffs auf die Ukraine hatte der Bund im Zuge der Energiekrise den Ausbau einer eigenen Importinfrastruktur für LNG forciert, um unabhängiger von russischem Gas zu werden. Mit dem LNG-Beschleunigungsgesetz hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung zu verzichten.
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    Das Gericht schrieb, die beschleunigte Zulassung des ersten Seeabschnitts der Leitung sei geeignet, einen relevanten Beitrag zu leisten, um die fortbestehende Krise der Gasversorgung infolge der Einstellung der russischen Gaslieferungen und der Zerstörung der Nord-Stream-Pipelines zu bewältigen.

    Die Alarmstufe des Notfallplans Gas galt zum Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses und gilt weiterhin.

    Bundesverwaltungsgericht Leipzig

    Kritiker führen schon länger an, dass keine Gasmangellage mehr bestehe, das Rügener Terminal nicht benötigte Überkapazitäten schaffe und Umwelt und Natur schade. Der Bund hat es unter Verweis auf die Energieversorgungssicherheit verteidigt.
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    Folgen weitere Klagen gegen das LNG-Terminal?

    Die rund 50 Kilometer lange Anbindungsleitung durch die Ostsee ist fertiggestellt und verbindet das Rügener Terminal mit dem Gasleitungsknotenpunkt auf dem Festland in Lubmin. Im Hafen von Mukran liegt bereits das Spezialschiff "Energos Power", das seit Anfang März im Probebetrieb Gas eingespeist hat.
    LNG-Terminal-Ruegen
    Im März hat das LNG-Terminal vor Rügen seinen Probebetrieb aufgenommen.06.03.2024 | 2:00 min
    Künftig soll es mit einem weiteren sogenannten Regasifizierungsschiff per Schiff geliefertes LNG aufnehmen, umwandeln und über die Anbindungsleitung einspeisen. Früheren Angaben zufolge soll spätestens Mitte Mai der Regelbetrieb beginnen und bis zum Sommer die volle Leistungsfähigkeit erreicht werden.
    Mit der neuerlichen Entscheidung aus Leipzig ist noch nicht das letzte Wort im Zusammenhang mit dem LNG-Terminal gesprochen. Die Gemeinde Binz, die unweit des Terminals liegt, hatte angekündigt, gegen die Genehmigung des Regelbetriebs vor dem Bundesverwaltungsgericht zu klagen und einen Eilantrag einzureichen, der sich gegen den Betrieb richtet. Auch die DUH erwägt früheren Angaben zufolge einen solchen Schritt.
    Quelle: dpa, epd

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