Erster Prozess gegen "Reichsbürger"-Netzwerk beginnt

    Terror-Gruppe um Prinz Reuß:Prozess gegen "Reichsbürger"-Netzwerk beginnt

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    Gegen das "Reichsbürger"-Netzwerk rund um Prinz Reuß ist ein erster Prozess angesetzt. Angeklagt ist auch ein Mann, der in Reutlingen auf Polizisten geschossen hat.

    Tatort nach Razzia in der sogenannten Reichsbürgerszene, aufgenommen am 22.03.2023 in Reutlingen
    "Reichsbürger": Neun Angeklagte vor Gericht.
    Quelle: Reuters

    Das Oberlandesgericht Stuttgart will ab dem 29. April gegen neun Angeklagte aus der mutmaßlichen "Reichsbürger"-Gruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß verhandeln.
    Ihnen wird nach Angaben vom Mittwoch zur Last gelegt, Mitglieder einer terroristischen Vereinigung gewesen zu sein und ein sogenanntes hochverräterisches Unternehmen vorbereitet zu haben.
    Unter den Angeklagten ist auch ein Mann, der am 22. März 2023 bei der Durchsuchung seiner Wohnung in Reutlingen mehrfach mit einem halbautomatischen Schnellfeuergewehr auf Polizisten eines Spezialeinsatzkommandos geschossen und dadurch zwei Beamte verletzt haben soll.
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    Bei Durchsuchungen in der "Reichsbürger"-Szene ist in Reutlingen ein Polizist verletzt worden. ZDFheute live war vor Ort.22.03.2023 | 28:13 min

    Mögliche Anklagen auch in Frankfurt am Main und München

    Hintergrund ist eine großangelegte Anti-Terror-Razzia kurz nach dem Nikolaustag 2022 in mehreren Bundesländern und im Ausland. Insgesamt hat die Bundesanwaltschaft 27 Verdächtige angeklagt - auch vor den Oberlandesgerichten in München und Frankfurt am Main.
    Anklageerhebung gegen Reichsbürger
    Die Bundesanwaltschaft hat nach einer Anti-Terror-Razzia vor knapp einem Jahr Anklage gegen 27 Tatverdächtige erhoben.12.12.2023 | 2:29 min
    In Frankfurt sind vor allem die vermutlichen Rädelsführer angeklagt, in Stuttgart der sogenannte militärische Arm und in München die übrigen mutmaßlichen Mitglieder. In Frankfurt und München haben die Gerichte nach Angaben noch nicht entschieden, ob sie die jeweilige Anklage zulassen und einen Prozess ansetzen.

    Plan: Umsturz und eigene Staatsordnung

    Die Beschuldigten sollen vorgehabt haben, das politische System in Deutschland zu stürzen. Sie hätten bewusst Tote in Kauf genommen. Strukturen für eine eigene Staatsordnung hätten sie in Grundzügen schon ausgearbeitet, hatten die Ermittler damals erklärt.
    • "Reichsbürger"-Razzia: So gefährlich waren die Umsturzpläne
    Als Staatsoberhaupt hätte Heinrich XIII. Prinz Reuß fungieren sollen. Auch Ressorts seien schon verteilt gewesen: So hätte die ehemalige Berliner Richterin und frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann für Justiz zuständig sein sollen. Auch ein Soldat des Kommandos Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr gehört zu den Beschuldigten.

    Machtübernahme mit Waffengewalt vorgesehen

    Die in Stuttgart Angeklagten sollen sich den Angaben zufolge zwischen Anfang 2022 und Spätsommer 2022 der Vereinigung angeschlossen und sich in verschiedenen Funktionen für den "militärischen Arm" engagiert haben. Dieser habe die geplante Machtübernahme mit Waffengewalt durchzusetzen sollen.
    Dazu sei schon mit dem Aufbau eines deutschlandweiten Systems von 286 militärisch organisierten Verbänden, sogenannten Heimatschutzkompanien, begonnen worden. Die "Heimatschutzkompanie Nr. 221" soll für den Bereich der Gebiete Freudenstadt und Tübingen zuständig gewesen sein.

    Gerichtstermine bis Januar 2025 vorgesehen

    Das Oberlandesgericht hat für das Staatsschutzverfahren unter dem Vorsitz von Joachim Holzhausen im Prozessgebäude Stammheim zahlreiche Termine bis Januar 2025 angesetzt. Die Angeklagten, die den Angaben nach beim Verhandlungsauftakt 42 bis 60 Jahre alt sein werden, sind in Untersuchungshaft.
    Bei einer Razzia gegen sogenannte «Reichsbürger» führen vermummte Polizisten Heinrich XIII Prinz Reuß zu einem Polizeifahrzeug.
    Heinrich XIII. Prinz Reuß bei seiner Festnahme im Dezember 2022.
    Quelle: Boris Roessler/dpa

    Zwei von ihnen würden auch Verstöße gegen das Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz vorgeworfen, teilte das Gericht mit. Einer dieser beiden soll sich zudem wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung, Widerstands gegen und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte strafbar gemacht haben.
    Quelle: dpa

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