Höcke vor Gericht: "Ich bin völlig unschuldig"

    Aussage am zweiten Prozesstag:Höcke: "Ich bin völlig unschuldig"

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    Am zweiten Prozesstag hat sich Björn Höcke vor Gericht zu den ihm gemachten Vorwürfen geäußert. Der AfD-Politiker beteuerte seine Unschuld, er habe sich nichts vorzuwerfen.

    Björn Höcke (M), aufgenommen am 23.04.2024 in Halle
    AfD-Politiker Björn Höcke äußert sich vor Gericht erstmals zu den Vorwürfen gegen ihn.
    Quelle: Reuters

    Im Prozess gegen Björn Höcke (AfD) hat sich der angeklagte Politiker vor dem Landgericht in Halle zum ersten Mal persönlich geäußert. Am zweiten Prozesstag beteuerte der 52-Jährige seine Unschuld.
    Er bestritt, bei einer Kundgebung in Merseburg im Mai 2021 bewusst die Parole "Alles für Deutschland" der nationalsozialistischen Sturmabteilung (SA) verwendet zu haben. "Ich bin völlig unschuldig, habe mir nichts vorzuwerfen", sagte Höcke.
    Höcke wegen verbotener SA-Parole vor Gericht
    Am Landgericht Halle begann am 18.04.24 der Prozess gegen Thüringens AfD-Chef Björn Höcke. Ihm wird vorgeworfen, eine verbotene Parole der Sturmabteilung (SA) der NSDAP verwendet zu haben.18.04.2024 | 3:00 min

    Unwissenheit trotz Geschichtsstudium

    Er habe sich mit seinen Worten insbesondere auf den Titel "Alles für unsere Heimat" des damaligen Wahlprogramms der AfD Sachsen-Anhalt zur Landtagswahl 2021 bezogen, sagte Höcke. Er beende seine Reden meistens mit einem Dreiklang, der eine Steigerung beinhalte. Daher habe er die Formel "Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland" verwendet.
    Den Vorwurf der Anklage, er habe gewusst, dass es sich beim letzten Teil der Rede um eine verbotene Losung der SA handele, wies er zurück. Auch als Historiker und früherer Geschichtslehrer sei ihm diese Parole nicht bekannt gewesen.
    Er stellte drei Schulbücher für den Geschichtsunterricht vor, in denen kein Hinweis auf diesen SA-Slogan zu finden sei. "Dieser Ausspruch ist mir nie als SA-Ausspruch untergekommen", betonte Höcke mehrfach. Im Geschichtsstudium habe er sich nicht mit dem Nationalsozialismus befasst.
    Hier finden Sie Grundlagenwissen und Hintergründe zum Nationalsozialismus:

    Höcke zitierte SA-Parole

    Die Staatsanwaltschaft wirft Höcke vor, im Mai 2021 in einer Rede wissentlich eine SA-Parole verwendet zu haben. Das Strafmaß reicht in solchen Fällen von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren.
    In einem Fernsehduell hatte sich Höcke schon zu den Vorwürfen geäußert und seine Wortwahl verteidigt. Die Parole "Alles für Deutschland" habe er in einer freien Wahlkampfrede genutzt und letztlich den Slogan "America First" von Donald Trump frei interpretierend ins Deutsche übertragen, sagte er beim Sender Welt. Auf die Frage, ob er während der Rede nicht gewusst habe, dass es sich bei dem Ausspruch um eine SA-Parole handelt, sagte er: "Nein, ich wusste es nicht."
    Studiogespräch Sarah Tacke
    Die verbotene Losung der SA sei nur dann strafbar, wenn man sie vorsätzlich verwende, um an die NS-Zeit anzuknüpfen, so ZDF-Rechtsexpertin Sarah Tacke.18.04.2024 | 2:04 min

    Höcke könnte mit einer Geldstrafe davonkommen

    Bei den Landtagswahlen in Thüringen will Höcke am 1. September als Spitzenkandidat seiner Partei ins Rennen gehen. Die AfD wird in Thüringen vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft und beobachtet.
    Am ersten Verhandlungstag hatte sich der Verlauf der Verhandlung enorm verzögert - auch, weil Höckes Anwälte mehrere Anträge und Beschwerden eingereicht hatten.
    Das Gericht habe am Dienstag eine Erklärung abgegeben, dass nach derzeitigem Stand nicht mit einer Freiheitsstrafe und damit auch nicht mit einer Aberkennung der Amtsfähigkeit Höckes zu rechnen sei, sagte Gerichtssprecherin Adina Kessler-Jensch nach Ende des Verhandlungstages am Dienstag. Für den Prozess in Halle sind derzeit insgesamt vier Termine bis Mitte Mai geplant.
    Quelle: EPD, dpa

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