Kinderärzte fordern Abschaffung der Kinderkrankschreibung

    Bürokratische Lasten verringern:Kinderärzte: Kinderkrankschreibung abschaffen

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    Bei leichten Erkrankungen sollen Kinder künftig keine Krankschreibung mehr benötigen - so die Forderung von Kinder- und Jugendärzten. Damit würden bürokratische Lasten verringert.

    Ein Teddybär mit einem Stethoskop in einer Kinderarztpraxis.
    Die Kinder- und Jugendärzte fordern, Krankschreibungen von Kindern bei leichten Erkrankungen abzuschaffen.
    Quelle: dpa

    Die Kinder- und Jugendärzte in Deutschland haben eine Abschaffung der Krankschreibungen von Kindern bei leichten Erkrankungen gefordert. "Eltern können harmlose Erkrankungen selbst managen", sagte der Präsident des Kinderärzteverbands BVKJ, Michael Hubmann, der "Ärztezeitung".
    Es komme einem "unnötigen Einsatz von pädiatrischen Ressourcen" gleich, wenn Kinderärzte eine harmlose Krankheit bescheinigen müssten, argumentierte Hubmann.

    Vor allem aber können wir schlichtweg nicht beurteilen, ob zur Betreuung eines Kindes ein Elternteil zu Hause bleiben muss. Absurderweise wird aber genau das von uns gesetzlich verlangt.

    Michael Hubmann, Präsident des Kinderärzteverbands BVKJ

    Arztpraxen seien als "Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet", fügte Hubmann hinzu.
    Für kranke Kinder bis zwölf Jahren können sich Eltern von der Arbeit freistellen lassen. Die Kasse übernimmt dann einen Großteil des Verdienstausfalls und zahlt Kinderkrankengeld - in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettolohns. Dazu brauchen Eltern allerdings eine ärztliche Bescheinigung. Diese Krankschreibung zur Betreuung können sie seit dem 18. Dezember auch telefonisch und ohne Praxisbesuch beantragen. Möglich sind Bescheinigungen zum Bezug von Kinderkrankengeld für maximal fünf Tage.
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    Unnötige Arbeit bereiteten den Praxen auch Atteste, damit Kinder bei kleineren gesundheitlichen Leiden wieder zurück in die Kita oder die Schule könnten, sagte Hubmann.
    Er führte dazu folgendes Beispiel an: "Ein Kind hat einen Mückenstich. Die Kita sagt: Das Kind hat einen Hautausschlag. Also hole ich den Papa aus seiner Redaktionskonferenz. Der holt seinen Sohn ab und kommt zu mir in die Praxis." Ein solches Szenario sei "kein Witz, das ist Alltag und ein gesellschaftlicher Schaden".
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    Bisher müssen Eltern möglichst schon am ersten Krankheitstag des Kindes ein ärztliches Attest vorlegen. Künftig soll nach Angaben Lauterbachs erst ab dem vierten Krankheitstag ein Arztbesuch notwendig sein.
    Quelle: AFP, KNA

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