Fristen laufen ab: Wer nun den Führerschein umtauschen muss

    FAQ

    Fristen laufen ab:Wer jetzt den Führerschein umtauschen muss

    Jan Meier, ZDF-Landesstudio Brandenburg in Potsdam, mit Mikrofon.
    von Jan Meier
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    Bald endet die Frist für den Umtausch des Führerscheins für weitere Jahrgänge. Nach und nach müssen alle, deren Fahrerlaubnis vor Anfang 2013 ausgestellt wurde, diese erneuern.

    Ein Fürherschein der Bundesrepublik Deutschland lugt aus einer Brieftasche heraus.
    Eine weitere Frist läuft am 19. Januar ab: Die heute 58- bis 64-Jährigen sollten sich dringend kümmern.
    Quelle: dpa

    Die nächste Frist für den Umtausch alter Führerscheine endet diese Woche: Wer zwischen 1965 und 1970 geboren und noch einen Führerschein hat, der vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde, hat für den Umtausch bis zum 19. Januar Zeit. Danach wird das Dokument ungültig. Wer damit in eine Kontrolle gerät, riskiert ein Verwarngeld von zehn Euro. Zudem könne es laut ADAC im Ausland Probleme mit abgelaufenen Dokumenten geben.
    Etwa 100 verschiedene Führerscheine sind in den 27 Staaten der Europäischen Union im Umlauf. Das Dokumenten-Dickicht soll bis 2033 gelichtet werden. Ziel ist ein einheitlicher EU-Führerschein. Der EU-Richtlinie 2006/126/EG zufolge soll er fälschungssicher und einheitlich sein - und in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.
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    In Deutschland müssen 43 Millionen Autofahrer ihre Führerscheine umtauschen. Laut ADAC geht es um rund 15 Millionen bis 31. Dezember 1998 ausgestellte Führerscheine in Papierform und um weitere rund 28 Millionen im Scheckkartenformat, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgegeben wurden.

    Wo kann ich den Führerschein umtauschen?

    Sie gehen zu Ihrer Führerscheinstelle und stellen dort einen Antrag auf Umtausch Ihrer Fahrerlaubnis für Motorrad- und Pkw-Klassen. Ohne Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung. Damit nicht alle zur gleichen Zeit die Ämter überrennen oder Antragsteller lange auf ihre Dokumente warten müssen, hat der Gesetzgeber gestaffelte Fristen festgelegt.
    Es gibt Umtauschfristen für Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind und Fristen für Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind. Dabei unterscheidet der Gesetzgeber einmal nach Geburtsjahr und einmal nach Ausstellungsdatum des Dokuments (nicht nach der Erteilung des Führerscheins). Der Blick in die Tabelle zeigt: Die heute 58- bis 64-Jährigen sollten sich dringend kümmern.
    Führerschein umtauschen - eine Tabelle zur Übersicht:
    Infografik: Neuer EU-Führerschein

    Was passiert, wenn ich weiter mit meinem alten Führerschein fahre?

    "Wer mit einem abgelaufenen Führerschein unterwegs ist, riskiert ein Verwarngeld von 10 Euro", warnt Alexander Schnaars, Sprecher des ADAC-Bundesvorstands in München. "Und auch im Ausland könnte es zu Problemen kommen, wenn man mit einem abgelaufenen Dokument in eine Kontrolle gerät." Denn der Umtausch ist verpflichtend, auch der von Führerscheinen für Lkw und Bus.

    Was ändert sich mit dem neuen Führerschein?

    Nach dem Umtausch steht niemand schlechter da als vorher: Mit der Umstellung Ihrer Fahrerlaubnisklassen alten Rechts (z.B. Klasse 2, 3, ehem. DDR-Klassen) werden im neuen Führerschein die Klassen bestätigt, die der bisherigen Fahrberechtigung entsprechen.
    Künftig werden dann die EU-Fahrerlaubnisse alle 15 Jahre umgetauscht, damit Namen und Fotos aktualisiert und neue Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor Fälschungen der Plastikkarten angewendet werden können.

    Kann ich den Führerschein schon früher umtauschen?

    Ein freiwilliger Umtausch des Führerschein-Dokuments ist jederzeit möglich, auch vor Ablauf der Frist. Der ADAC empfiehlt deshalb, sich frühzeitig mit dem Thema zu beschäftigen und lieber in den nächsten Jahren mal an einem Vormittag zur Führerscheinstelle zu gehen und den Vorgang zu beantragen. Dann kommt man nicht in Zeitdruck.
    Man braucht für den Umtausch:
    • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
    • ein biometrisches Passfoto,
    • den alten Führerschein,
    • und rund 25 Euro für die fällige Gebühr.
    Jan Meier ist Reporter im ZDF-Studio Brandenburg.

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