Wärmepumpen-Förderung: Welche Bundesländer Zuschüsse bieten

    Förderung der Bundesländer:Wo man Wärmepumpen-Zuschüsse bekommt

    von Mario Shabaviz
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    Wärmepumpen in Haus oder Wohnung sollen bei der Energiewende helfen. Für den privaten Umstieg gibt’s vom Bund Zuschüsse. Weitere Zuschüsse bieten auch die Länder - nur nicht alle.

    Wärmepumpe im Garten eines neuen Wohnhauses
    In vielen Förderprogrammen stecken Zuschüsse, wenn man sein Zuhause energetisch saniert.
    Quelle: imago/imagebroker

    Von Schleswig-Holstein bis Bayern gilt: Wenn private Verbraucher auf eine moderne Wärmepumpe umsatteln, gibt’s dafür Geld vom Bund. Der Topf dafür: die "Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen", kurz BEG EM. Der Basiszuschuss daraus liegt derzeit immer bei 25 Prozent der Investitionskosten.
    Ersetzt die Wärmepumpe nun eine mehr als 20 Jahre alte Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung und arbeitet mit einem natürlichen Kältemittel, erhöhen die Boni dafür den Förderzuschuss auf bis zu 40 Prozent für die anfallenden Ausgaben.

    Maximal 60.000 Euro werden bei Förderung angerechnet

    Die Zuschüsse werden für die förderfähigen Investitionskosten gezahlt, die auf einen Höchstbetrag von 60.000 Euro gedeckelt sind. Mit anderen Worten: Auf bis zu 24.000 Euro Zuschuss aus dem BEG kann man bei einer Wärmepumpe kommen, wenn man die Voraussetzungen für die 40-prozentige Hilfe erfüllt.
    Doch auch die Bundesländer dürfen Privathaushalten beim Umstieg auf eine Wärmepumpe finanziell unter die Arme greifen, zum Beispiel mit Zuschüssen. Aber welche machen das auch? Bieten alle 16 Bundesländer ganz konkrete Zuschüsse an?

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    Bundesverband Wärmepumpe ohne vollständigen Überblick

    Die erste Nachfrage beim (nach eigenen Worten eher kleinen) "Bundesverband Wärmepumpe" ergibt: Der Dachverband der Branche hat keine vollständige Auskunft parat. Dafür eine klare Bitte: Wenn wir die Informationen zusammengetragen haben, dürfen wir sie gern an den Verband weiterleiten: "Das wüssten wir auch gern", gibt man uns mit.
    Insofern Nachfrage in allen 16 Bundesländern: Von den jeweiligen Ministerien für Energie, Umwelt oder Klimaschutz, bei den Landesenergieagenturen, bei zuständigen Investitionsbanken, bekommen wir nach und nach die erbetenen Auskünfte.

    Direkte Zuschüsse nur in fünf Bundesländern

    Das Ergebnis: In fünf der 16 Bundesländer können sich Privatverbraucher beim Umstieg auf eine Wärmepumpe auch auf einen direkten Zuschuss aus einem Förderprogramm ihres Landes verlassen.
    Diese Bundesländer sind:
    • Berlin ("Effiziente Gebäude PLUS"-Programm),
    • Bremen ("Förderprogramm Ersatz von Ölheizkesseln"),
    • Nordrhein-Westfalen (Förderprogramm "progres.nrw"),
    • Schleswig-Holstein (Förderprogramm "Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger") und
    • Hamburg (Förderprogramm "Erneuerbare Wärme").

    Deckelung der Förderung soll Preisrallye verhindern

    Dabei gilt immer: Das Aufstocken bzw. Kombinieren ist nur möglich in Verbindung mit einem ebenfalls beantragten Zuschuss aus dem bundesweiten BEG-Programm. Und zusammen dürfen maximal 60 Prozent der förderfähigen Kosten von höchstens 60.000 Euro zusammenkommen, also 36.000 Euro an Zuschüssen.
    Diese Deckelung auf Höchstbeträge hat nach Ansicht von Experten auch die Funktion, keine Preisrallye rund um den Kauf und die Installation von Wärmepumpen entstehen zu lassen.
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    Keine Länder-Zuschüsse, aber trotzdem Förderung

    Zwar bieten elf Bundesländer keine Direkt-Zuschüsse aus einem Landesprogramm an. Doch das bedeutet nicht, dass hier "nichts zu holen" ist. Generell erlaubt nämlich die kommunale Selbstverwaltung in Deutschland, dass auf Kommunen-Ebene Zuschüsse zur BEG-Förderung hinzu kommen dürfen. Eine Nachfrage vor Ort lohnt daher immer.
    Während in Bayern und Hessen also keine Zuschuss-Programme des Landes bestehen, bieten beispielsweise die Städte München oder Bad Homburg Förderung für Wärmepumpen an. In Bad Homburg erhalten Bürger pauschal 3.000 Euro als Zuschuss.
    (Zusätzliches) Geld für eine Wärmepumpe kann auch in anderen Förderprogrammen stecken: In Rheinland-Pfalz ("ISB-Darlehen Modernisierung selbstgenutzten Wohnraums") oder Niedersachsen (Förderprogramm "Eigentumsförderung") gibt’s durch zinsgünstige oder zinslose Darlehen sowie durch Zuschüsse pro Kind im Haushalt oder für Menschen mit Behinderungen im Haushalt ebenfalls Fördergelder beim Umbau der Heizungs- bzw. Anlagentechnik.
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    Thüringen plant Wärmepumpen-Förderung

    Auch in Sachsen-Anhalt (Förderprogramm "Sachsen-Anhalt MODERN") oder in Mecklenburg-Vorpommern (Richtlinie Modernisierung von Wohnraum) wird - im Zuge der Wohnraummodernisierung - der Einbau einer Wärmepumpe gefördert. In Mecklenburg-Vorpommern aber muss dafür am Ende eine barrierefreie Wohnung stehen.
    In Thüringen gibt es zwar noch keine spezifische Wärmepumpen-Förderung aus Landesmitteln, doch daran wird gerade gearbeitet. Zum 1. Januar 2024 soll sie stehen, heißt es auf Nachfrage aus Erfurt.

    Mit Heizungsgesetz soll sich Förderung erhöhen

    Fazit: Zwar sind Direktzuschüsse für eine Wärmepumpe auf Länderebene eher selten, doch in vielen anderen Förderprogrammen zur Energiewende stecken ebenfalls Gelder, wenn man den privaten Wohnraum umfassender energetisch verbessert. Und wird das neue Heizungsgesetz erst einmal verabschiedet, wird sich die Förderung für Wärmepumpen noch einmal erhöhen.

    Der einfachste Weg, um an verlässliche Informationen zu kommen: Einen Termin in der Verbraucherzentrale ausmachen und dort beraten lassen. Da bei vielen Förderprogrammen die Wärmepumpe nur eines der Förderobjekte ist und viele Bedingungen eine Rolle spielen, sind die Spezialisten der Verbraucherzentralen eine sehr gute Auskunftsquelle.

    Auch eine erste Nachfrage beim zuständigen Dezernat der örtlichen Kommunalverwaltung über eventuelle Zuschüsse oder Förderungen für die Wärmepumpe ist eine gute Idee.

    Gibt es in Ihrem Bundesland eine Landesenergieagentur? Dann lohnt auch hier eine gezielte Nachfrage: Denn zwar nicht alle, aber doch einige dieser Institutionen bieten auch eine (telefonische) Bürgerberatung zu Fördermitteln an. Andere dieser Agenturen sind aber ausschließliche Ansprechpartner für Kommunen und Unternehmen. Die jeweiligen Homepages geben einen Überblick dazu.

    In der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz kann man sich - mittels vieler Filterfunktionen - über das aktuelle Förderangebot von Bund, Ländern und EU informieren.

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