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Bezüge der Geschäftsleitung / Tarifstrukturen / Entgelttransparenz

Jahrbuch 2023

Darstellung der Leistungen an den Intendanten und die Direktor*innen    
(gemäß § 31 a Vierter Medienänderungsstaatsvertrag)

Gesamtvergütung im Jahre 2022
Name
Funktion
Jahresbezüge 2022 1)
(erfolgsunabhängig) in €
Sachbezüge
2022 2) in €
Summe in €
Dr. Thomas Bellut
Intendant bis 14.03.2022
80.389,75 1.213,82 81.603,57
Dr. Norbert Himmler
Programmdirektor bis 14.03.2022
Intendant ab 15.03.2022

52.392,00
295.438,00

1.180,00
4.560,60


53.572,00
299.998,60
Karin Brieden
Verwaltungsdirektorin
271.560,00 1.716,76 273.276,76
Dr. Peter Frey
Chefredakteur bis 30.09.2022
202.680,00 5.662,80 208.342,80
Bettina Schausten
Chefredakteurin ab 01.10.2022
62.880,00 2.307,90 65.187,90
Dr. Nadine Bilke
Programmdirektorin ab 01.05.2022
159.360,00 1.311,00 160.671,00
Dr. Michael Rombach
Produktionsdirektor
251.520,00 5.241,66 256.761,66
Peter Weber
Justitiar
239.040,00 5.662,80 244.702,80

1) ohne Aufwandsentschädigung
(Die Aufwandsentschädigung beträgt monatlich jeweils € 511,29 bzw. in neuen Verträgen € 520,00, mit Ausnahme des Intendanten € 766,94)
2) Es handelt sich um den jeweils privat zu versteuernden geldwerten Vorteil für den Dienstwagen

Sonstige Leistungen

  • Altersversorgung
  • Ruhegeld vor Renteneintritt unter vertraglich bestimmten Voraussetzungen
  • Familienzuschlag, Beihilfen und Sterbegeld nach den für das ZDF jeweils geltenden Bestimmungen
  • Bereitstellung eines Dienstwagens, der auch für private Zwecke genutzt werden kann
  • Reisekosten-, Tage- und Übernachtungsgelder, Trennungsentschädigung und Umzugskosten und ähnliche Leistungen nach den für das ZDF jeweils geltenden Bestimmungen

1. Leistungen, die den genannten Personen für den Fall einer vorzeitigen Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagt worden sind

  • für den Fall des Dienstverzichtes seitens des ZDF: Fortzahlung der Dienstbezüge für die Vertragsdauer und anschließend Ruhegeld
  • für den Fall der dauernden Dienstunfähigkeit: Invalidengeld mit Beginn des 7. Monats, der auf den Monat folgt, in dem die dauernde Dienstunfähigkeit festgestellt wurde
  • für den Fall der Gewährung von Versorgungsleistungen: Weitergewährung von Beihilfeleistungen
  • für den Fall des Todes: volle Dienstbezüge für den Sterbemonat/anschl. Sterbegeld in Höhe der Dienstbezüge für die Dauer von drei auf den Sterbemonat folgenden Kalendermonaten für die Hinterbliebenen/anschl. Witwengeld/Waisengeld

Leistungen, die den genannten Personen für den Fall der regulären Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagt worden sind

Name
Funktion
Barwert (Verpflichtungswert mit
Zins als Durchschnitt der
letzten 10 Geschäftsjahre) in €
Vom ZDF während des Ge-
schäftsjahres 2021 hierfür
aufgewandter oder
zurückgestellter Betrag in €
Dr. Thomas Bellut
Intendant (bis 14.03.2022)
5.726.366 0
Dr. Norbert Himmler
Intendant ab 15.03.2022
(bis 14.03.2022 Programmdirektor)
3.940.765 1.486.272
Karin Brieden
Verwaltungsdirektorin
4.432.765 0
Dr. Peter Frey
Chefredakteur bis 30.09.2022
4.294.998 0
Bettina Schausten
Chefredakteurin ab 01.10.2022
1.757.798 576.090
Dr. Nadine Bilke
Programmdirektorin ab 01.05.2022
1.301.816 856.526
Dr. Michael Rombach
Produktionsdirektor
988.256 253.916
Peter Weber
Justitiar
4.078.892 436.277

Vereinbarte Änderungen der o.g. Zusagen während des Geschäftsjahres 2022

./.

Leistungen und Zusagen im Laufe des Geschäftsjahres bei Beendigung der Tätigkeit im Laufe des Geschäftsjahres 2022

./.

Leistungen für Tätigkeiten bei Tochter- und Beteiligungsgesellschaften des ZDF

Name
Funktion
Summe der jährlichen Einkünfte
2022 in €*
Dr. Thomas Bellut
Intendant bis 14.03.2022
35.375,04
Dr. Norbert Himmler
(bis 14.03.2022 Programmdirektor)
Intendant ab 15.03.2022
30.279,57**
Karin Brieden
Verwaltungsdirektorin
30.000,00
Dr. Peter Frey
Chefredakteur bis 30.09.2022
7.200,00
Bettina Schausten
Chefredakteurin ab 01.10.2022
./.
Dr. Nadine Bilke
Programmdirektorin ab 01.05.2022
4.400,00
Dr. Michael Rombach
Produktionsdirektor
1.000,00
Peter Weber
Justitiar
64.984,00

*  erhaltenes Honorar/Sitzungsgeld/Aufwandsentschädigung exkl. USt.
** Davon wurden € 5.279,57 an das ZDF abgeführt, da vertraglich geregelt ist, dass Einkünfte bei Überschreitung einer Obergrenze in Höhe von jährlich € 25.000,00 an das ZDF abzuführen sind.

Leistungen für andere entgeltliche Nebentätigkeiten*

Name
Funktion
Summe der jährlichen Einkünfte
2021 in €**
Dr. Thomas Bellut
Intendant bis 14.03.2022
./.
Dr. Norbert Himmler
Intendant ab 15.03.2022
./.
Karin Brieden
Verwaltungsdirektorin
./.
Dr. Peter Frey
Chefredakteur bis 30.09.2022
./.
Bettina Schausten
Chefredakteurin ab 01.10.2022
./.
Dr. Nadine Bilke
Programmdirektorin ab 01.05.2022
./.
Dr. Michael Rombach
Produktionsdirektor
./.
Peter Weber
Justitiar
380,00

*   ohne Nebentätigkeiten, bei denen die Höhe der jeweils vereinbarten Einkünfte den Betrag von € 1.000,00 monatlich nicht übersteigt und die nicht in Zusammenhang zur Haupttätigkeit stehen
**  erhaltenes Honorar/Sitzungsgeld/Aufwandsentschädigung exkl. USt.

AT/ÜT-Regelstufen (gemäß § 31 a Vierter Medienänderungsstaatsvertrag)

Stufenwerte
bis 31.05.2023
brutto
Stufenwerte
ab 01.06.2023
brutto
1. AT/ÜT-Stufe monatlich
jährlich
€   11.730,00
€ 140.760,00
€ 12.070,00
144.840,00
2. AT/ÜT-Stufe monatlich
jährlich
€ 12.580,00
150.960,00
€ 12.940,00
155.280,00
3. AT/ÜT-Stufe monatlich
jährlich
€ 13.260
€ 159.120,00
€ 13.640,00
€ 163.680,00
4. AT/ÜT-Stufe monatlich
jährlich
€ 13.790,00
165.480,00
€ 14.180,00
170.160,00
5. AT/ÜT-Stufe monatlich
jährlich
€ 14.360,00
172.320,00
€ 14.770,00
177.240,00

Sonstige Leistungen (für AT/ÜT-Mitarbeiter*innen):

  • Weitere Zulagen oberhalb des AT/ÜT-Rasters in Einzelfällen
  • Altersversorgung sowie Beihilfen, Familienzuschlag und Sterbegeld nach den für das ZDF jeweils geltenden Bestimmungen
  • Reisekosten-, Tage- und Übernachtungsgelder, Trennungsentschädigung, Umzugskosten, Auslandszuschläge, Jubiläumsgeld (nur bei Eintritt bis 31.12.1999) und ähnliche Leistungen nach den für das ZDF jeweils geltenden Bestimmungen
  • Nur Stellvertretende Direktoren: Bereitstellung eines Dienstwagens, der auch für private Zwecke genutzt werden kann

Tarifstrukturen

Vergütungstabelle ZDF 01.01.2023 - 31.07.2024 (Beträge in Euro)
Vergütungs-
gruppe
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8 Stufe 9
1 2.568,85 2.673,44 2.785,65 2.895,33 3.020,34 3.151,65 3.290,69 3.437,27 3.594,16
2 2.795,77 2.905,45 3.030,46 3.161,77 3.300,81 3.447,39 3.604,28 3.780,29 3.980,46
3 3.041,41 3.172,72 3.311,76 3.458,34 3.615,23 3.791,24 3.991,41 4.203,14 4.430,10
4 3.324,37 3.470,95 3.627,84 3.803,85 4.004,02 4.215,75 4.442,71 4.685,01 4.950,29
5 3.642,00 3.818,01 4.018,18 4.229,91 4.456,87 4.699,17 4.964,45 5.251,36 5.554,81
6 4.035,74 4.247,47 4.474,43 4.716,73 4.982,01 5.268,92 5.572,37 5.892,51 6.238,12
7 4.494,90 4.737,20 5.002,48 5.289,39 5.592,84 5.912,98 6.258,59 6.625,84 7.011,02
8 5.026,16 5.313,07 5.616,52 5.936,66 6.282,27 6.649,52 7.034,70 7.452,90 7.896,67
9 5.644,07 5.964,21 6.309,82 6.677,07 7.062,25 7.480,45 7.924,22 8.396,08 8.899,79
10 6.340,88 6.708,13 7.093,31 7.511,51 7.955,28 8.427,14 8.930,85 9.463,91 10.035,25
11 7.128,42 7.546,62 7.990,39 8.462,25 8.965,96 9.499,02 10.070,36 10.676,07

Berichtspflicht nach § 21 Entgelttransparenzgesetz

Hier: Ergänzung der Veröffentlichung von Bezügen und Tarifstrukturen nach § 31 a Vierter Medienänderungsstaatsvertrag

Auf der Grundlage des § 21  Entgelttransparenzgesetz, der bestimmte Arbeitgeber zur Erstellung eines Berichts zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit verpflichtet, berichtet das ZDF nachfolgend, in Ergänzung zu der Veröffentlichung von Bezügen und Tarifstrukturen, zur Entgeltgleichheit in der Anstalt.

Das Entgelt der im ZDF beschäftigten Frauen und Männer wird auf tarifvertraglicher Grundlage festgelegt. Die Vergütung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besteht aus Grundvergütung, Zulagen und Familienzuschlag. Die Grundvergütung richtet sich nach Eingruppierung und Einstufung. Die Eingruppierung erfolgt entsprechend der festgelegten Tätigkeit nach Maßgabe des Vergütungstarifvertrages und der Vergütungsordnung. Für die Einstufung innerhalb der Vergütungsgruppe ist die Berufszeit entscheidend. Somit erfolgen Eingruppierung und Einstufung unabhängig vom Geschlecht nach objektiven, tarifvertraglich festgelegten Kriterien.

Zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern gibt es im ZDF die Dienstvereinbarung Frauengleichstellungsplan, die zum Ziel hat, die Gleichbehandlung von Frauen und Männern im beruflichen Kontext durch besondere Maßnahmen zu verwirklichen. Entsprechend werden Frauen bei Stellenausschreibungen und Stellenbesetzungen in Positionen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, besonders berücksichtigt. Dies gilt auch und besonders im Bereich der Ausbildung und der Führungskräfte. Die Gleichstellungsbeauftragte wird stets bei Personalmaßnahmen einbezogen, sollten Frauen in den Bereichen unterrepräsentiert sein.

Zum Stichtag 31.12.2022 waren im ZDF 1924 und 1892 Männer als Arbeitnehmer*innen beschäftigt. Davon waren 737 Frauen in Teilzeit beschäftigt und 168 Männer. Das entspricht einem prozentualen Anteil von 81 % Frauen und 19 % Männern. Der Anteil von Frauen in Führungsfunktionen lag 2022 bei 43,5 %.

Deckblatt zum ZDF-Gleichstellungsbericht 2022
Quelle: ZDF

Den ZDF-Gleichstellungsbericht 2022 finden Sie hier (PDF)

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