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Der ZDF-Fernsehrat

Anwalt des Zuschauers

Der Fernsehrat vertritt die Interessen der Allgemeinheit gegenüber dem ZDF. Deshalb ist er kein Expertengremium, sondern so vielfältig wie die Gesellschaft selbst. Seine Mitglieder werden von unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen entsandt. Der Fernsehrat tagt öffentlich. Sowohl die Tagesordnung als auch die Zusammenfassungen der wesentlichen Ergebnisse der Sitzungen werden im Internet veröffentlicht.

Aufgaben

Der Fernsehrat kontrolliert das ZDF-Programm und berät den Intendanten in Programmfragen. Zentrale Aufgabe ist es, die Programme und Online-Angebote zu beaufsichtigen. Grundlagen hierfür sind die von Fernsehrat erlassenen Richtlinien sowie staatsvertragliche Bestimmungen. Dabei versteht sich der Fernsehrat als Anwalt der Zuschauerinnen und Zuschauer. Diese können sich mit Programmbeschwerden direkt an den Fernsehrat wenden. Die Kontrolle des ZDF durch den Fernsehrat gewährleistet, dass die Zuschauer durch Mitglieder der Gesellschaft gegenüber dem Sender vertreten werden.

Der Fernsehrat genehmigt den vom Verwaltungsrat beschlossenen Haushaltsplan sowie den Jahresabschluss. Ebenso wählt der Fernsehrat den Intendanten in geheimer Wahl auf die Dauer von fünf Jahren.

Mitglieder

Der Fernsehrat setzt sich seit dem 08. Juli 2016 aus 60 Mitgliedern gesellschaftlicher Gruppen zusammen. Dabei vertreten sie in dem Gremium die Interessen der Allgemeinheit. Die genaue Zusammensetzung haben die Länder im ZDF-Staatsvertrag geregelt. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Länder 2014 aufgefordert, diese zu überarbeiten. Im Kern forderte das Gericht, die „staatsnahen“ Mitglieder auf maximal ein Drittel des Fernsehrates zu beschränken. Mit Beginn der XV. Amtsperiode hat sich der Fernsehrat erstmals nach den neuen Regelungen des zum 01. Januar 2016 in Kraft getretenen ZDF-Staatsvertrags zusammengesetzt.

Wie der Fernsehrat arbeitet

Der Fernsehrat organisiert seine Arbeit in Form von Ausschüssen. Diese sind jeweils bestimmten Fachgebieten zugeordnet und bereiten zum einen die Beratungen des Plenums vor. Zum anderen beraten sie vertieft über Programme und Telemedienangebote. Sowohl das Plenum als auch die jeweiligen Ausschüsse tagen in der Regel vier Mal pro Jahr. Anders als die Plenarsitzungen sind die Ausschusssitzungen zwar nicht öffentlich, jedoch werden auch die Tagesordnungen und Zusammenfassungen der wesentlichen Ergebnisse der Ausschusssitzungen auf den Fernsehrats-Internetseiten veröffentlicht.

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