Laut dem deutschen Infektionsschutzgesetz dürfen Kinder und Erwachsene Gemeinschaftseinrichtungen wie
Kitas,
Schulen,
Pflege- und Altenheime sowie Krankenhäuser nicht besuchen, wenn sie an Scharlach erkrankt sind. Dies gilt auch, wenn nur der Verdacht auf eine Ansteckung besteht.
Bei einer Antibiotikatherapie besteht nach 24 Stunden keine Ansteckungsgefahr mehr. Behandelte Patienten dürfen beim Ausbleiben von Symptomen daher am zweiten Tag wieder Gemeinschaftseinrichtungen besuchen.
Streptokokken scheiden Giftstoffe, sogenannte Toxine, aus. Bei einer Infektion bildet das Immunsystem Antikörper gegen diese speziellen Giftstoffe. Da sich Bakterien rasch verändern und damit auch die Toxine, kann man sich mehrmals mit Streptokokken infizieren.