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Datenschutz im ZDF

Datenschutzaufsicht im ZDF

Wegen der verfassungsrechtlich garantierten  Staatsferne des Rundfunks obliegt gemäß § 16 ZDF-Staatsvertrag in Verbindung mit Art. 51 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die Aufsicht über den Datenschutz im ZDF nicht den staatlichen Datenschutzbehörden, sondern dem Rundfunkdatenschutzbeauftragten. Er wird vom Fernsehrat mit Zustimmung des Verwaltungsrats bestellt, arbeitet weisungsfrei und ist in der Ausübung seines Amtes nur dem Gesetz unterworfen.

Der Rundfunkdatenschutzbeauftragte

Rundfunkdatenschutzbeauftragter des ZDF ist seit Januar 2023 Herr Stephan Schwarze. Er überwacht gemäß DSGVO die Einhaltung der Datenschutzvorschriften des ZDF-Staatsvertrages, des Rundfunkstaatsvertrages und sämtlicher weiterer das ZDF betreffenden Vorschriften über den Datenschutz bei der gesamten Tätigkeit des ZDF und seiner Beteiligungsunternehmen. In gleicher Funktion ist er für den Bayerischen Rundfunk, den Saarländischen Rundfunk, den Westdeutschen Rundfunk und das Deutschlandradio sowie deren Beteiligungsunternehmen bestellt.

Jede Person hat das Recht, sich unmittelbar an den Rundfunkdatenschutzbeauftragten zu wenden, wenn sie der Ansicht ist, bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch das ZDF oder seine Beteiligungsunternehmen in ihren schutzwürdigen Belangen verletzt worden zu sein.

Tätigkeitsberichte

Datenschutzbeauftragter nach Art. 37 DSGVO

Darüber hinaus hat das ZDF einen Datenschutzbeauftragten nach Art. 37 DSGVO bestellt. Dies ist seit Juli 2018 Herr Gerold Plachky. Nach dem gesetzlich hierfür vorgesehenen Verfahren hat ihn der Intendant mit Zustimmung des Verwaltungsrats ernannt.

Ungeachtet des Beschwerderechts an den Rundfunkdatenschutzbeauftragten kann sich jede Person an den Datenschutzbeauftragten wenden, die Auskunft über die zu ihr beim ZDF gespeicherten Daten wünscht oder sich in schutzwürdigen Belangen bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten verletzt fühlt.

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28.08.2023
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