Von den 12 Mitgliedern des ZDF-Verwaltungsrats werden acht vom Fernsehrat gewählt. Sie dürfen weder Teil einer Regierung noch Mitglied des Bundestages oder von Landtagen sein. Dazu kommen vier Vertreter der Länder, die von den Ministerpräsidenten gemeinsam berufen werden. Diese Zusammensetzung haben die Länder im ZDF-Staatsvertrag geregelt.
Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht hat die Länder aufgefordert, die Zusammensetzung der ZDF-Gremien neu zu regeln. Das Urteil vom 25. März 2014 verlangt im Kern, die Zahl der „staatsnahen“ Mitglieder des Verwaltungsrates auf maximal ein Drittel zu beschränken. Das Gericht hat auch konkretisiert, unter welchen Kriterien ein Mitglied als staatsnah gilt und es hat die persönliche Unabhängigkeit der Vertreter gestärkt. Der neue Staatsvertrag ist am 01. Januar 2016 in Kraft getreten.
Vorsitzende
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Unabhängigkeit der Mitglieder
Die Mitglieder des Verwaltungsrates sind nicht an Weisungen gebunden. Die Mitglieder dürfen weder für ein anderes privates oder öffentlich-rechtliches Rundfunkunternehmen noch für eine der Landesmedienanstalten tätig sein. Sie dürfen auch keine wirtschaftlichen oder sonstigen Interessen vertreten, die der Wahrnehmung ihrer Aufgabe im Verwaltungsrat entgegenstehen.
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Mitglieder
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Rektorin a.D. der Ernst-Abbe-Hochschule Jena
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Mitglied des Vorstands RAG-Stiftung
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Professor der Universität Innsbruck
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Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz a. D.
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Rechtsanwalt, Senior Advisor (Rud Petersen Public Affairs GmbH, Berlin)
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Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt
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Ehrenvorsitzender des dbb beamtenbund und tarifunion
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Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg
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Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern
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Bundesvorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes a. D.
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Professorin der Ruhr-Universität Bochum i.R.
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Rektorin der Bergischen Universität Wuppertal
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