Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (Archivbild).
Quelle: Britta Pedersen/dpa
Steinmeier habe geprüft, ob das Gesetz verfassungskonform sei. Beim Gesetzgebungsverfahren seien keine Fehler gefunden worden. Eine politische Bewertung habe der Bundespräsident nicht vorgenommen, hieß es aus Steinmeiers Umfeld.
Wohl aber sei Steinmeier enttäuscht, dass im Bundestag weder in der vergangenen noch in dieser Legislaturperiode eine überparteiliche Lösung zustande kam. Kritiker hatten zudem bemängelt,
Ampel-Koalition und Opposition hätten nicht ausreichend an einem Kompromiss gearbeitet.
Wie sich CSU und Linke verbrüdern
Das Parlament hatte die Wahlrechtsreform im März
mit den Stimmen der Ampel verabschiedet. Die Debatte verlief zum Teil tumultartig. Die Reform sei "ein Schurkenstück", hieß es aus der CSU. Sie klagt gegen das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht. Auch die Linke kritisiert die Reform als "hingerotzt".
Hintergrund ist der Streit um die sogenannte Grundmandatsklausel. Sie befreit eine Partei von der Fünf-Prozent-Hürde, wenn sie mindestens drei Direktmandate gewinnt. Nur aufgrund dieser Regel sitzt die Linke derzeit im Bundestag. Die Ampel hatte die Grundmandatsklausel überraschend gestrichen.