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Bezüge der Geschäftsleitung Tarifstruktur 2023/2024

Bezüge Geschäftsleitung / Tarifstruktur 23/24

Darstellung der Leistungen an den Intendanten und die Direktor*innen    

Gesamtvergütung im Jahre 2023
Name
Funktion
Jahresbezüge 2023 1)
(erfolgsunabhängig) in €
Sachbezüge
2023 2) in €
Summe in €
Dr. Norbert Himmler
Intendant
378.110,00
 
5.951,19384.061,19
Karin Brieden
Verwaltungsdirektorin
276.110,001.760,80277.870,18
Bettina Schausten
Chefredakteurin
255.720,009.231,60264.951,60
Dr. Nadine Bilke
Programmdirektorin
243.030,005.198,00248.228,00
Dr. Michael Rombach
Produktionsdirektor
255.720,003.505,17259.225,17
Peter Weber
Justitiar
243.030,005.662,80248.692,80

1) ohne Aufwandsentschädigung
(Die Aufwandsentschädigung beträgt monatlich jeweils € 511,29 bzw. in neuen Verträgen € 520,00, mit Ausnahme des Intendanten € 766,94)
2) Es handelt sich um den jeweils privat zu versteuernden geldwerten Vorteil für den Dienstwagen

Sonstige Leistungen

  • Altersversorgung
  • Ruhegeld vor Renteneintritt unter vertraglich bestimmten Voraussetzungen
  • Familienzuschlag, Beihilfen und Sterbegeld nach den für das ZDF jeweils geltenden Bestimmungen
  • Bereitstellung eines Dienstwagens, der auch für private Zwecke genutzt werden kann
  • Reisekosten-, Tage- und Übernachtungsgelder, Trennungsentschädigung und Umzugskosten und ähnliche Leistungen nach den für das ZDF jeweils geltenden Bestimmungen

1. Leistungen, die den genannten Personen für den Fall einer vorzeitigen Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagt worden sind

  • für den Fall des Dienstverzichtes seitens des ZDF: Fortzahlung der Dienstbezüge für die Vertragsdauer und anschließend Ruhegeld
  • für den Fall der dauernden Dienstunfähigkeit: Invalidengeld mit Beginn des 7. Monats, der auf den Monat folgt, in dem die dauernde Dienstunfähigkeit festgestellt wurde
  • für den Fall der Gewährung von Versorgungsleistungen: Weitergewährung von Beihilfeleistungen
  • für den Fall des Todes: volle Dienstbezüge für den Sterbemonat/anschl. Sterbegeld in Höhe der Dienstbezüge für die Dauer von drei auf den Sterbemonat folgenden Kalendermonaten für die Hinterbliebenen/anschl. Witwengeld/Waisengeld

Leistungen, die den genannten Personen für den Fall der regulären Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagt worden sind

Name
Funktion
Barwert (Verpflichtungswert mit
Zins als Durchschnitt der
letzten 10 Geschäftsjahre) in €
Vom ZDF während des Ge-
schäftsjahres 2023 hierfür
aufgewandter oder
zurückgestellter Betrag in €
Dr. Norbert Himmler
Intendant ab 15.03.2022
4.214.708273.943
Karin Brieden
Verwaltungsdirektorin
4.429.1090
Bettina Schausten
Chefredakteurin
1.862.367104.569
Dr. Nadine Bilke
Programmdirektorin
1.386.98285.166
Dr. Michael Rombach
Produktionsdirektor
1.267.580279.324
Peter Weber
Justitiar
4.082.3493.457

Vereinbarte Änderungen der o.g. Zusagen während des Geschäftsjahres 2023

./.

Leistungen und Zusagen im Laufe des Geschäftsjahres bei Beendigung der Tätigkeit im Laufe des Geschäftsjahres 2023

./.

Leistungen für Tätigkeiten bei Tochter- und Beteiligungsgesellschaften des ZDF

Name
Funktion
Summe der jährlichen Einkünfte
2023 in €*
Dr. Norbert Himmler17.450,00
Karin Brieden
Verwaltungsdirektorin
30.000,00
Bettina Schausten
Chefredakteurin
./.
Dr. Nadine Bilke
Programmdirektorin
9.200
Dr. Michael Rombach
Produktionsdirektor
1.000,00
Peter Weber
Justitiar
64.934,00

*  erhaltenes Honorar/Sitzungsgeld/Aufwandsentschädigung exkl. USt.

Leistungen für andere entgeltliche Nebentätigkeiten*

Name
Funktion
Summe der jährlichen Einkünfte
2023 in €**
Dr. Norbert Himmler
Intendant
./.
Karin Brieden
Verwaltungsdirektorin
./.
Bettina Schausten
Chefredakteurin
./.
Dr. Nadine Bilke
Programmdirektorin
./.
Dr. Michael Rombach
Produktionsdirektor
./.
Peter Weber
Justitiar
./.

*   ohne Nebentätigkeiten, bei denen die Höhe der jeweils vereinbarten Einkünfte den Betrag von € 1.000,00 monatlich nicht übersteigt und die nicht in Zusammenhang zur Haupttätigkeit stehen
**  erhaltenes Honorar/Sitzungsgeld/Aufwandsentschädigung exkl. USt.

AT/ÜT-Regelstufen (gemäß § 31 a Vierter Medienänderungsstaatsvertrag)

Stufenwerte
bis 31.05.2023
brutto
Stufenwerte
ab 01.06.2023
brutto
1. AT/ÜT-Stufemonatlich
jährlich
€   11.730,00
€ 140.760,00
€ 12.070,00
144.840,00
2. AT/ÜT-Stufemonatlich
jährlich
€ 12.580,00
150.960,00
€ 12.940,00
155.280,00
3. AT/ÜT-Stufemonatlich
jährlich
€ 13.260
€ 159.120,00
€ 13.640,00
€ 163.680,00
4. AT/ÜT-Stufemonatlich
jährlich
€ 13.790,00
165.480,00
€ 14.180,00
170.160,00
5. AT/ÜT-Stufemonatlich
jährlich
€ 14.360,00
172.320,00
€ 14.770,00
177.240,00

Sonstige Leistungen (für AT/ÜT-Mitarbeiter*innen):

  • Weitere Zulagen oberhalb des AT/ÜT-Rasters in Einzelfällen
  • Altersversorgung sowie Beihilfen, Familienzuschlag und Sterbegeld nach den für das ZDF jeweils geltenden Bestimmungen
  • Reisekosten-, Tage- und Übernachtungsgelder, Trennungsentschädigung, Umzugskosten, Auslandszuschläge, Jubiläumsgeld (nur bei Eintritt bis 31.12.1999) und ähnliche Leistungen nach den für das ZDF jeweils geltenden Bestimmungen
  • Nur Stellvertretende Direktoren: Bereitstellung eines Dienstwagens, der auch für private Zwecke genutzt werden kann

Tarifstrukturen

Vergütungstabelle ZDF 01.01.2023 - 31.07.2024 (Beträge in Euro)
Vergütungs-
gruppe
Stufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6Stufe 7Stufe 8Stufe 9
12.568,852.673,442.785,652.895,333.020,343.151,653.290,693.437,273.594,16
22.795,772.905,453.030,463.161,773.300,813.447,393.604,283.780,293.980,46
33.041,413.172,723.311,763.458,343.615,233.791,243.991,414.203,144.430,10
43.324,373.470,953.627,843.803,854.004,024.215,754.442,714.685,014.950,29
53.642,003.818,014.018,184.229,914.456,874.699,174.964,455.251,365.554,81
64.035,744.247,474.474,434.716,734.982,015.268,925.572,375.892,516.238,12
74.494,904.737,205.002,485.289,395.592,845.912,986.258,596.625,847.011,02
85.026,165.313,075.616,525.936,666.282,276.649,527.034,707.452,907.896,67
95.644,075.964,216.309,826.677,077.062,257.480,457.924,228.396,088.899,79
106.340,886.708,137.093,317.511,517.955,288.427,148.930,859.463,9110.035,25
117.128,427.546,627.990,398.462,258.965,969.499,0210.070,3610.676,07

Berichtspflicht nach § 21 Entgelttransparenzgesetz

Hier: Ergänzung der Veröffentlichung von Bezügen und Tarifstrukturen nach § 31 a Vierter Medienänderungsstaatsvertrag

Auf der Grundlage des § 21  Entgelttransparenzgesetz, der bestimmte Arbeitgeber zur Erstellung eines Berichts zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit verpflichtet, berichtet das ZDF nachfolgend, in Ergänzung zu der Veröffentlichung von Bezügen und Tarifstrukturen, zur Entgeltgleichheit in der Anstalt.

Das Entgelt der im ZDF beschäftigten Frauen und Männer wird auf tarifvertraglicher Grundlage festgelegt. Die Vergütung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besteht aus Grundvergütung, Zulagen und Familienzuschlag. Die Grundvergütung richtet sich nach Eingruppierung und Einstufung. Die Eingruppierung erfolgt entsprechend der festgelegten Tätigkeit nach Maßgabe des Vergütungstarifvertrages und der Vergütungsordnung. Für die Einstufung innerhalb der Vergütungsgruppe ist die Berufszeit entscheidend. Somit erfolgen Eingruppierung und Einstufung unabhängig vom Geschlecht nach objektiven, tarifvertraglich festgelegten Kriterien.

Zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern gibt es im ZDF die Dienstvereinbarung Frauengleichstellungsplan, die zum Ziel hat, die Gleichbehandlung von Frauen und Männern im beruflichen Kontext durch besondere Maßnahmen zu verwirklichen. Entsprechend werden Frauen bei Stellenausschreibungen und Stellenbesetzungen in Positionen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, besonders berücksichtigt. Dies gilt auch und besonders im Bereich der Ausbildung und der Führungskräfte. Die Gleichstellungsbeauftragte wird stets bei Personalmaßnahmen einbezogen, sollten Frauen in den Bereichen unterrepräsentiert sein.

Berichtspflicht nach § 21 Entgelttransparenzgesetz

Hier: Ergänzung der Veröffentlichung von Bezügen und Tarifstrukturen nach § 31 a Vierter Medienänderungsstaatsvertrag

Auf der Grundlage des § 21  Entgelttransparenzgesetz, der bestimmte Arbeitgeber zur Erstellung eines Berichts zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit verpflichtet, berichtet das ZDF nachfolgend, in Ergänzung zu der Veröffentlichung von Bezügen und Tarifstrukturen, zur Entgeltgleichheit in der Anstalt.

Das Entgelt der im ZDF beschäftigten Frauen und Männer wird auf tarifvertraglicher Grundlage festgelegt. Die Vergütung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besteht aus Grundvergütung, Zulagen und Familienzuschlag. Die Grundvergütung richtet sich nach Eingruppierung und Einstufung. Die Eingruppierung erfolgt entsprechend der festgelegten Tätigkeit nach Maßgabe des Vergütungstarifvertrages und der Vergütungsordnung. Für die Einstufung innerhalb der Vergütungsgruppe ist die Berufszeit entscheidend. Somit erfolgen Eingruppierung und Einstufung unabhängig vom Geschlecht nach objektiven, tarifvertraglich festgelegten Kriterien.

Zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern gibt es im ZDF die Dienstvereinbarung Frauengleichstellungsplan, die zum Ziel hat, die Gleichbehandlung von Frauen und Männern im beruflichen Kontext durch besondere Maßnahmen zu verwirklichen. Entsprechend werden Frauen bei Stellenausschreibungen und Stellenbesetzungen in Positionen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, besonders berücksichtigt. Dies gilt auch und besonders im Bereich der Ausbildung und der Führungskräfte. Die Gleichstellungsbeauftragte wird stets bei Personalmaßnahmen einbezogen, sollten Frauen in den Bereichen unterrepräsentiert sein.

Zum Stichtag 31.12.2023 waren im ZDF 1977 Frauen und 1919 Männer als Arbeitnehmer*innen beschäftigt. Davon waren 747 Frauen in Teilzeit beschäftigt und 176 Männer. Das entspricht einem prozentualen Anteil von 81 % Frauen und 19 % Männern. Der Anteil von Frauen in Führungsfunktionen lag 2023 bei 43,2 %.

Den ZDF-Gleichstellungsbericht 2023 finden Sie hier (PDF)

Deckblatt des ZDF-Gleichstellungsberichts 2023
Quelle: ZDF